10 April 2024

Feiertag des Fastenbrechens im sächsischen Justizvollzug

Westsachsen/Dresden.-
In der Justizvollzugsanstalt Dresden begingen heute Gefangene muslimischen Glaubens den islamischen Feiertag des Fastenbrechens. Dieses findet traditionell im Anschluss an den Ramadan statt. Der Feiertag wurde erstmals durch einen Festgottesdienst eingeleitet.
Nach der Festpredigt, die in deutscher und arabischer Sprache durchgeführt wurde, beglückwünschen sich die Gebetsteilnehmenden gegenseitig. Dabei wurden Süßigkeiten – in diesem Fall speziell gefertigte Kekse aus der Bäckerei der Justizvollzugsanstalt Dresden – verteilt.
Justizministerin Katja Meier (Foto): »Die Gefängnisseelsorge und die Teilnahme an Gottesdiensten sind gerade auch an hohen religiösen Feiertagen ein wichtiges Element im Rahmen der Resozialisierung religiöser Gefangener. Für sie ergibt sich hier eine wichtige Möglichkeit der kritischen Reflektion über Schuld- und Sinnfragen des eigenen Handelns. Wir haben im sächsischen Vollzug durch die Einrichtung eines Angebots einer professionellen muslimischen Seelsorge die Resozialisierung für eine große Gruppe an Gefangenen um einen elementaren Aspekt gestärkt.«
Zum 1. April 2024 waren im sächsischen Justizvollzug 559 Gefangene aus vorwiegend muslimisch geprägten Ländern untergebracht. Durch die Anstellung eines muslimischen Seelsorgers im Herbst letzten Jahres konnte nun auch für diese Gefangenen ein kontinuierliches Angebot der Seelsorge auf den Weg gebracht werden. Neben den regelmäßig durchgeführten Freitagsgebeten ist der heutige Feiertag zum Ende des Ramadans ein wichtiges Ereignis für die gläubigen muslimischen Gefangenen – vergleichbar mit dem christlichen Weihnachtsfest.
Quelle: SMJusDEG
Foto: WSZ