04 April 2025

Festnahme wegen sexueller Nötigung: Beschuldigter in U-Haft

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Polen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt versuchte sexuelle Nötigung und sexuelle Nötigung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 3. November 2023 gegen 00:15 Uhr einer ihm unbekannten 27-jährigen Geschädigten von der Haltestelle Straßburger Platz in Dresden, in der Absicht, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, zu deren sich in der Nähe befindlichen Wohnhaus gefolgt zu sein. Als die Geschädigte im Hausflur laut zu schreien begann, flüchtete der Beschuldigte aus Angst, entdeckt zu werden.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, etwa vier Stunden später eine ihm unbekannte 20-jährige Geschädigte an der Haltestelle Elbepark, Lommatzscher Straße 125 in Dresden gewaltsam zu Boden gebracht und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Durch das Herannahen hilfsbereiter Dritter sah der Beschuldigte keine Möglichkeit, die Tat fortzusetzen und entfernte sich.
Der Beschuldigte konnte aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden identifiziert werden. Er wurde am 8. Oktober 2024 aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls in diesem Verfahren festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild Polizei

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26 März 2025

Mit zweierlei Maß: Fälschung ist nicht gleich Fälschung

Westsachsen/Chemnitz/ 
Zwickau/Dresden.- Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen erhoben.
Dem deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. Der Angeschuldigte soll die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der Partei »Freie Sachsen« (Foto) verfälscht haben. Für diese Partei hatte der Angeschuldigte bei den Kommunalwahlen selbst kandidiert.
Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 29. September 2023 und am 19. Oktober 2023 jeweils versucht zu haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber habe der Angeschuldigte aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.
Weiterhin besteht gegen den Angeschuldigten der Tatverdacht des Anbaus und der Herstellung von Cannabis sowie des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge und des Erwerbs von Crystal in geringer Menge in 14 Fällen sowie der Abgabe eines Fentanylpflasters im Tatzeitraum Dezember 2022 bis September 2024. Hinzu kommt der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes eines Schlagringes und von insgesamt 42 pyrotechnischen Gegenständen. Schließlich werden dem Angeschuldigten insgesamt sechs vollendete und fünf versuchte Diebstähle sowie eine Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände wie zum Beispiel von E-Scootern, eines Schildes »Schule gegen Rassismus« und von Abgas-Katalysatoren zwischen August 2021 und September 2024 vorgeworfen.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Bei der Aktenfälschung im Amtsgericht Zwickau sind die Behörden bei weitem nicht so schnell mit ihren Ermittlungen. Bis heute ist nicht geklärt, wer im Jahr 2012 den gültigen Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 mit zwei weißen Papierschnipsel überklebt hat (Foto). Das Justizministerium behauptet, dass der unbekannte Überkleber vom Gericht nicht ermittelt werden konnte und das Amtsgericht Zwickau behauptet, dieser „unbekannte“ Überkleber habe den Rechtskraftvermerk „versehentlich“ überklebt. Auch im Fall der Plauenerin Petra Eckert, die mit gefälschten Unterschriften auf Versicherungsverträgen betrogen wurde, gibt es keine Klärung (WSZ berichtete). Was davon zu halten ist? Darüber kann sich jeder selbst Gedanken machen.
Der wegen Wahlfälschung Angeschuldigte wurde hingegen bereits kurze Zeit nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird zeitnah über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Fotos: Polizei/Freie Sachsen/Privat

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08 März 2025

Letzte Instanz: Wegen Rechtsbeugung verurteilte Richterin kommt in Haft

Lüdenscheid/
Westsachsen/Zwickau.- Das Urteil gegen die Lüdenscheider Amtsrichterin, die der Rechtsbeugung schuldig gesprochen wurde (Foto mit ihrem Anwalt), ist nach zwei langen Verfahren und zwei Revisionen nun rechtskräftig. Sie wird zeitnah ihre Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten antreten müssen. Damit hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass Rechtsbeugung eben doch kein Kavaliersdelikt ist.
In Zwickau ist man bisher noch nicht zu dieser Erkenntnis gelangt. Hier wurde bereits im Jahre 2015 in ähnlicher Sache ein Ermittlungsverfahren gegen die Familienrichterin Marion Nitschke eröffnet, das bis heute, 10 Jahre später, nicht abgeschlossen ist. Auch diese Richterin hat das Recht gebeugt. Unter anderem dadurch, dass sie die durch die Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerkes in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau (Foto unten) rechtswidrig entstandenen Kosten gegen jahrelang verschleppte Unterhaltsansprüche der Geschädigten verrechnet hat.
Weiterhin ignorierte sie die nachgewiesene Falschaussage des Verfahrensgegners, er würde unter dem Selbstbehalt leben und deshalb keinen Unterhalt an sein Kind zahlen können. Zeitgleich bekam er jedoch von der Sparkasse Zwickau ein Darlehen in Höhe von fast 200.000 Euro genehmigt, mit dem er sich Immobilien verschaffen wollte. Auch hinterfragte die Richterin nicht, woher der Mann das Geld für die Gerichtskosten und seine Anwältin genommen hat, wenn er doch angeblich mittellos war. Hier hat die Familienrichterin Marion Nitschke offensichtlich bewusst beide Augen zugedrückt, indem sie Hinweise zu Schwarzarbeit und Geldverstecken einfach ignorierte.
Im Moment arbeiten verschiedene Interessengruppen daran, die Rechtsordnung am Amtsgericht Zwickau wieder herzustellen. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der Fehler aus der Vergangenheit, wie eben die Rechtsbeugung der Richterin Marion Nitschke. Dass sie inzwischen in den Ruhestand versetzt wurde, macht die Angelegenheit allerdings nicht leichter.

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26 Februar 2025

Corona-Sachsensumpf: Die AfD muss sich mit der Aufklärung beeilen

Westsachsen/Zwickau/Dresden.-
 Nachdem im Dezember 2024 das neue Kabinett der Sächsischen Staatsregierung vorgestellt wurde, das ausschließlich aus alt bekannten CDU/SPD-Kadern besteht (Foto), stellt sich die Frage, wie es nun weiter geht. Die erneut ins Amt gehievten Minister sind alle in Kenntnis schwerster Straftaten der Sächsischen Justiz. Die AfD will das ändern, schickt ihren Landtagsabgeordneten, Rechtsanwalt Martin Braukmann (Foto unten), ins Rennen. Er soll nun öffentlich vor dem Sächsischen Landtag ansprechen, was er bereits mehrfach gerichtsintern angeprangert hat: „Gegen die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Dresden müsste eigentlich ermittelt werden. Doch das wird nicht passieren, Stichwort Sachsensumpf“. Eben diesen Sachsensumpf konnte die AfD nicht verhindern. Jetzt ist klar, die Verbrechen der Sächsischen Justiz an unschuldigen Mitbürgern des Landes gehen unvermindert weiter.
Inzwischen mehren sich die Stimmen, die ganz offen fordern, dass die Peiniger der bis heute verfolgten Corona-Opfer in den Knast gehören. Doch das ist leichter gesagt, als getan. Aus mehreren Gründen:
1. Der Luxusknast, den sich die Sächsische gemeinsam mit der Thüringer Justiz bauen wollte, ist dem Verfall preisgegeben (WSZ berichtete). Wie bekannt ist, sollten hier ursprünglich Sport- und Freizeiteinrichtungen und sogar ein Alpaka-Zoo eingerichtet werden, damit sich die Insassen wohl fühlen. Die alten Gefängnisse sind schon jetzt überfüllt. Wohin also mit den vielen zusätzlichen Ganoven aus der Justiz?
2. Wer soll die Gerichtsverfahren führen? Wenn es nach den Regeln der Sächsischen Justiz geht, werden alle Beschwerden zurück an die Verursacher gegeben. Also Richter und Staatsanwälte in Zwickau sollen, wie schon mehrfach berichtet, über ihre eigenen Vergehen entscheiden. 
3. Selbst wenn es einen Untersuchungsausschuss geben sollte, was kommt am Ende dabei raus? Die meisten der für die Verbrechen der Sächsischen Justiz verantwortlichen Richter und Staatsanwälte gehen derzeit in Pension. Einige sind seit dem vergangenen Jahr schon weg. Wie will man derer noch habhaft werden?
Der Verein für saubere Justizarbeit hat eine Täterliste veröffentlicht, die regelmäßig erweitert wird. Es soll niemand glauben, auch privat unbehelligt davon zu kommen. Allerdings tickt die Uhr. Die AfD im Sächsischen Landtag muss sich jetzt sehr beeilen, um glaubhaft zu bleiben, bevor sich die Verursacher dieses Rechtsbankrotts nach und nach aus dem Staub machen.

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22 Februar 2025

Leserbrief: Das „Kummerpaket“ mit Gerichtsmüll geht in Runde 2

Westsachsen/Königsbrück/Bautzen.- „Als wir im September 2023 zum ersten Mal ein Paket mit Gerichtsmüll des Sachsensumpfes in Bautzen bei Gericht abgegeben hatten, konnten wir nicht ahnen, dass es für uns noch schlimmer werden würde. Durch die Berichte in der WSZ und durch die vorherigen Gerichtsverfahren mit den Sachsensumpf-Personenkreisen und Vereinen, die dahinter stecken, den Interviews mit Politikern verschiedener Parteien und wie sie zu dem stehen, kann man nur zu dem einen Schluss kommen: Sachsen ist unter die Stasi-Mafia geraten. Alle, die nichts gegen dieses kriminelle Pack gemacht haben, sind der Mitwisserschaft schuldig und entsprechend ÖFFENTLICH anzuprangern.
Diesmal ging unser ,Kummerpaket' mit diversen WSZ-Artikeln und anderen Infos zurück an das Gericht in Bautzen. Möge doch die Staatsanwaltschaft vor Ort bitte sofort Wege einleiten, um den Sachsensumpf aufzudecken. Landtags- und Bundestagspolitiker haben im Vorfeld Material von mir bekommen und wurden gewarnt, dass die Stasi, welche sich in der Mafia neu formiert hat, die Menschen drangsaliert.
Die Staatsanwaltschaften sind in Sachsen dem Justizministerium weisungsgebunden. Das heißt, die Gewaltenteilung von Legislative, Judikative, Exekutive, wie es meine Generation in Gemeinschaftskunde noch gelernt hat, ist nicht mehr gegeben. Die herrschende Partei führt wie zu DDR-Zeiten das Kommando. Wehe dem, einer von den Polizisten oder anderes Staatspersonal widersetzt sich.
Die Stasi-Mafia Anführer und ihr Hilfspersonal gehen operativ-taktisch-strategisch vor. Die Namenslisten der ,Früheren' kann man in Listen im Internet entnehmen oder das Heft über die Namen der Stasi in Dresden bekommen. Schau an und staune, mit welchen Stasi-Offizieren oder einfachen Mitläufern man es früher zu tun hatte. Allerdings anhand eines ehemaligen ,Polizeinanführers' welcher früher Stasi-Offizier war und durch die Untersuchungen lange Zeit gedeckt wurde, zeigt, dass die Stasi ÜBERALL infiltriert ist und Ihre eigenen Leute mit Nebel umhüllt.
Auffällig ist, dass viele von denen im Umkreis von ehemaligen Stasi-Niederlassungen ihr Zuhause haben oder weit weggezogen sind. Die Vereine von den Roten von einst und den West-Dazugelaufenen kann man in Dresden anhand von Karten prima lokalisieren. Diese sind hier und weltweit vernetzt, als ,Pathfinder'. Bestimmte Nester, Kreise, Personen von denen sind nahe der Bautzner Straße in Dresden zu finden. Im Übrigen ist es ein gutes Signal aus den USA von Vizepräsidenten JD Vance, den Politikern in Europa mal zu sagen, dass die Meinungsfreiheit in Europa nicht mehr gegeben ist. Wie recht doch dieser junge Politiker hat...“
Quelle und Fotos: Sven Trautmann

Die Westsächsische Zeitung unterstützt die Bemühungen von Sven Trautmann.
Sein Schicksal ist hier nachzulesen:
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21 Februar 2025

Kretschmers Verschwörungstheorie: Zwickau stellt Verfahren ein

Westsachsen/Zwickau/Dresden.- Nachdem sich die Staatsanwaltschaften Leipzig, Dresden und Görlitz mit der Äußerung des Sächsischen Ministerpräsident Michael Kretschmer CDU) befasst haben, die vorgetragene berechtigte Kritik einer Passantin an der Zwickauer Justiz sei eine „Verschwörungstheorie“ (WSZ berichtete), wurde der Fall jetzt an die Staatsanwaltschaft Zwickau abgegeben. Von dort kam auch umgehend die Einstellung des Verfahrens. „Ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt ist nicht gegeben“, so die Erklärung.
Warum jetzt ausgerechnet die Zwickauer Justiz, die als kritisierte Partei offensichtlich ein Eigeninteresse am Vertuschen ihrer Verfehlungen hat, mit den Ermittlungen beauftragt wird, bleibt fragwürdig. Am Ende ist es ohnehin gleichgültig. Denn von dort, wo man gültige Rechtskraft mit weißen Blättern überklebt und im Schulterschluss regelmäßig wissentlich gegen geltendes Recht verstößt (WSZ berichtete), kann wohl niemand mehr erwarten, dass nach rechtsstaatlichen Prinzipien gearbeitet wird.

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17 Februar 2025

Kretschmer und die Sachsen-AfD: Erste Reaktionen aus Dresden

Westsachsen/Dresden/Zwickau.-
Auf den WSZ-Artikel von gestern mit dem Titel „Staatsanwaltliche Ermittlungen: Wird Kretschmer von der AfD gedeckt?“ gab es erste Reaktionen. So bestätigt die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag Dresden im Zusammenhang mit der Zwickauer Überklebungsaffäre wörtlich: „Rechtsbruch durch Gerichte und Staatsanwaltschaften sind keine Seltenheit mehr.“ Der Pirnaer Abgeordnete Martin Braukmann (Foto) sagt: „Erst wenn wir den Justizminister stellen, können wir handeln. Ich wüßte auch schon wie, aber bis dahin fließt noch eine Menge Wasser die Elbe hinunter. Wir schweigen nicht, weil wir dieses System mittragen, sondern weil uns sinnvolle Handlungsoptionen fehlen“.
Was die größte Oppositionspartei im Sächsischen Landtag damit sagen will, bedeutet im Klartext: Rechtsbankrott. Weder die Regierung, noch die Opposition und schon gar nicht die Gerichte selbst sind noch dazu in der Lage, für Recht und Ordnung zu sorgen. Die Glaubwürdigkeit der meisten Institutionen im CDU-regierten Sachsenland geht gegen NULL. Das haben die Bürger nicht nur dem Komplettversagen der Altparteien, sondern gerade auch dem CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer selbst zu verdanken, der sich gegenüber besorgten Bürgern unflätig und abwertend verhält, sie gar als „Reichsbürger“ beschimpft.

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16 Februar 2025

Staatsanwaltliche Ermittlungen: Wird Kretschmer von der AfD gedeckt?

Westsachsen/Dresden/
Zwickau/
Berlin.- Ende Januar titelte die Westsächsische Zeitung: „Kretschmers Verschwörungstheorie: Drei Staatsanwaltschaften ermitteln“. Im Kern ging es um den Wahlkampfauftritt des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) im August 2024 in Zwickau. Damals behauptete Kretschmer, die berechtigte Kritik einer Passantin an der Arbeitsweise der Zwickauer Justiz sei eine „Verschwörungstheorie“. Dagegen erstattete der Verein für saubere Justizarbeit Strafanzeige wegen Verleumdung. Die Staatsanwaltschaften Leipzig, Dresden und Görlitz nahmen daraufhin Ermittlungen auf (WSZ berichtete).
Einige Mitglieder der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag waren zunächst empört und kündigten an, einen Untersuchungsausschuss einzufordern. Die Landtagsabgeordneten Heiko Gumprecht (Zwickau) und Martin Brauckmann (Pirna) äußerten sich mehrfach und versprachen, sich darum zu kümmern. Jetzt sieht es so aus, als ob das gegebene Wort von gestern nicht mehr gilt.
Bis zur Bundestagswahl ist noch eine Woche Zeit, das Thema öffentlich im Parlament anzusprechen. Das betrifft auch die Bundestagsfraktion der AfD, die ebenfalls darüber in Kenntnis ist (Foto unten mit Alice Weidel). Die Tatsache, dass inzwischen sogar 4 (in Worten: VIER) Staatsanwaltschaften gegen den sächsischen Ministerpräsidenten ermitteln, ist offenbar kein Thema für die AfD. Weder in Sachsen, noch in Berlin. Es wird der Mantel des Schweigens darüber gelegt. Gerade so, als hätte man mit Kretschmer eine Absprache dazu getroffen. Dabei wäre es ein Leichtes, die Sachsen-CDU damit zu konfrontieren und so die Rechtsbrüche durch die sächsische Justiz, auch im Land- und Bundestag, öffentlich zu machen. Dass dies nicht geschieht, ist sehr bedenklich.

Wer sich für das Thema interessiert, kann sich ganz leicht über die Zusammenhänge informieren. Es ist alles hier dokumentiert:

Dies sind die Aktenzeichen, unter denen gegen Kretschmer derzeit ermittelt wird:
Staatsanwaltschaft Görlitz (280 AR 567/24)
Staatsanwaltschaft Leipzig (600 AR 24/25)
Staatsanwaltschaft Dresden (Az. noch nicht öffentlich)
Staatsanwaltschaft Zwickau (100 AR 7/25)

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09 Februar 2025

Gewerbsmäßige Geldwäsche: Nigerianer in Untersuchungshaft

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 24-jährigen Nigerianer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem gewerbsmäßige Geldwäsche in 28 Fällen zur Last.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einer anderweitig verfolgten 24-jährigen Ukrainerin zwischen dem 25.05.2022 und dem 07.12.2023 in 28 Fällen an der Weiterleitung von Geldbeträgen im Gesamtwert von über 220.000 Euro mitgewirkt zu haben, die zuvor von bislang unbekannten Tätern im Wege des „Love-Scammings“ erlangt worden waren. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von über 220.000 Euro beantragt.
Mindestens zehn Prozent der weitergeleiteten Gelder soll der Beschuldigte als Provision erlangt haben. Der Beschuldigte wurde am 04.09.2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild

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06 Februar 2025

Behörden ermitteln: Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

Westsachsen/Dresden/ Berggießhübel.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel ermitteln gegen einen 38-jährigen irakischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 31 Fällen.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen einer größeren Tätergruppierung gemeinsam mit mindestens fünf weiteren, teilweise bereits verurteilten Mittätern zwischen November 2021 und Januar 2024 in 31 Fällen an der Organisation der Verbringung von 418 ausländischen Personen (überwiegend Syrer, Iraker und Türken), die über keinen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland verfügten, über die Republik Polen und die Tschechische Republik in das Bundesgebiet mitgewirkt zu haben. Die dazugehörige Tätergruppierung soll einen Schleuserlohn von über 600.000 EUR erzielt haben.
Der Beschuldigte wurde aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Dresden beantragten Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Pirna am 4. Februar 2025 von der Polizei in Bayern festgenommen. Zum Zwecke der Haftrichtervorführung bei dem zuständigen Amtsgericht in Pirna wurde der Beschuldigte noch am 4. Februar 2025 mit einem Hubschrauber der Bundespolizei nach Dresden verbracht. Dort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle und Foto: Staatsanwaltschaft Dresden

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29 Januar 2025

Naturkahlschlag: Großgefängnis droht zur Betonwüste zu verfallen

Westsachsen/Zwickau.- Unfähigkeit oder Sabotage? Diese Frage stellt sich unwillkürlich, wenn man den Bauverlauf des gemeinsamen Knastprojektes von Sachsen und Thüringen im von Justizskandalen geschüttelten Zwickau beobachtet. „Der Rohbau steht, die Baukosten haben sich von 150 auf 300 Millionen Euro verdoppelt - unter anderem wegen des belasteten Baugrunds auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes im Stadtteil Marienthal“, berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk unter Berufung auf den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB). Jetzt droht knapp sechs Jahre nach der geplanten Fertigstellung im Jahre 2019 nach der Kostenexplosion auch noch der Teilabriss.
Der ursprüngliche Baubeginn im Jahre 2017 verzögerte sich immer wieder. Erst waren es die Fundamente der alten Gebäude auf dem ehemaligen Bahngelände, die abgerissen werden mussten. Was man selbstverständlich unmöglich vorher wissen konnte. Dann stellte man fest, dass nicht genügend Personal zur Verfügung stehen würde, um den Großknast betreiben zu können. Zu guter Letzt schmiss der Bauherr hin und rückte die Unterlagen nicht heraus. Eine Justizposse, die so nur in Zwickau stattfinden kann. Denn hier herrscht bekanntlich seit Jahren Rechtsbankrott. In einem mehrere hundert Seiten umfassenden Bericht hat der neue Generalplaner jetzt den Rückbau vorgeschlagen. Am Ende droht womöglich der Komplettabriss.
Dem Baustellenexperiment ist ein unwiederbringliches Biotop mit seltenen Tier- und Pflanzenarten zum Opfer gefallen, das sich seit der Wende bis vor rund zehn Jahren hier entwickelt hatte. Die damalige Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD) war eine glühende Verfechterin dieses Naturkahlschlages.

Foto: MDR
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27 Januar 2025

Kretschmers Verschwörungstheorie: Drei Staatsanwaltschaften ermitteln

Westsachsen/Dresden/ Zwickau/Plauen.- Die Staatsanwaltschaften Leipzig, Görlitz und Dresden ermitteln gegen den Sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer (CDU), wegen des Verdachts der Verleumdung. Anzeigenerstatter ist der Verein für saubere Justizarbeit.
Zu den Hintergründen ist bekannt, dass Michael Kretschmer während seines Wahlkampfauftrittes im August 2024 in der Zwickauer Innenstadt vor Publikum und laufenden TV-Kameras wiederholt behauptete, die vorgetragene berechtigte Kritik einer Passantin an der Zwickauer Justiz sei eine „Verschwörungstheorie“. Als die Betroffene ihm den Beweis für die fragwürdigen Vorgänge in der Zwickauer Justiz vorlegen wollte (Foto unten), ließ der Ministerpräsident sie einfach stehen, ohne selbst Kenntnis davon zu nehmen. Die Staatsanwaltschaften in Leipzig, Görlitz und Dresden sehen darin offensichtlich den Straftatbestand der Verleumdung erfüllt.
Der Mitschnitt des Videos wurde in verschiedenen Varianten mehrmals im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt und ist auch heute noch in der ARD-Mediathek sowie auf YouTube unter diesen Links abrufbar:
WSF-YouTube Kanal Kretschmer - Friedrich
Wie die Westsächsische Zeitung bereits mehrfach berichtete, weiß Kretschmer seit 2017 von den kriminellen Machenschaften in der Zwickauer Justiz. 2019 wurde er schon einmal an gleicher Stelle von Passanten daraufhin angesprochen (siehe Artikel). Seitdem beliefert ihn sein Justizministerium regelmäßig mit den aktuellen Neuigkeiten zur Akte 8 F 1059/07 des Amtsgerichts Zwickau, in der man nicht nur einen gültigen Rechtskraftvermerk mit zwei weißen Blättern überklebt, sondern auch das falsche Familienrecht angewandt hatte. In dem mittlerweile auf rund 80 Zentimeter Höhe angewachsenen Aktenberg finden sich weitere Unregelmäßigkeiten, auf die bereits mehrere Juristen aufmerksam gemacht haben. Unter anderem auch der Präsident des Chemnitzer Verwaltungsgerichts, Bert Schaffarzik.
Warum der Sächsische Ministerpräsident trotz seines umfangreichen Wissens zu diesen massiven Vorwürfen bisher schweigt, kann nur einen Grund haben: Es handelt sich eben nicht um eine Verschwörungs-THEORIE, sondern um gängige Verschwörungs-PRAXIS an den Zwickauer Gerichten und darüber hinaus.

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26 Januar 2025

Falscher Doktor aus Plauen: Titelbetrug, Hochstapelei, Tote im Briefkopf

Westsachsen/Dresden/Plauen/ Zwickau.- Rechtsanwalt Reinhard Schübel, der falsche Doktor aus Plauen (WSZ berichtete), hat seine Homepage überarbeitet. Sie strotzt nur so von Übertreibungen und Selbstbeweihräucherung. Allein die 15 Fachgebiete, die der nicht promovierte Hochstapler anbietet, werden normalerweise von mehreren verschiedenen Fachanwälten abgedeckt (Bild unten). Seit kurzem unterstützt ihn eine „Familienfachanwältin“ aus der eigentlich renommierten Dresdener Promi-Kanzlei „Meyer-Götz, Oertel & Kollegen“. Dass Antje Liebig dort gehen musste und jetzt ausgerechnet bei Schübel untergekommen ist, verwundert doch sehr.
Wer ein Schreiben vom selbsternannten „Doktor“ erhält, findet im Briefkopf eine Mitarbeiterin, deren Name mit einem Kreuz † versehen ist. Recherchen haben ergeben, dass diese „Kollegin“ bereits seit mehr als zehn Jahren tot ist. Ob sie ihn bei seinen Fällen aus dem Jenseits unterstützt, ist nicht bekannt.
Das alles zu wissen, ist schlimm genug. Solche Leute jedoch ungehindert auf die Menschheit loszulassen, unverantwortlich.
In Sachsen entscheiden Gerichte immer wieder zugunsten des Betrügers, unterstützen damit seine Straftaten und schaden so der Allgemeinheit. Selbst die Zwickauer Staatsanwaltschaft lässt sich von ihm täuschen. Er habe „zwei Urkunden vorgelegt“, die ihn zum Tragen eines Doktortitels berechtigten, behauptete Schübel kürzlich bei einer Gerichtsverhandlung in Zwickau. Damit gaben sich die studierten und hoch bezahlten Ermittler ohne nachzufragen zufrieden. Dabei weiß jeder einigermaßen Gebildete, dass es in Deutschland zwingend notwendig ist, eine Dissertation zu veröffentlichen, bevor man sich Doktor nennen darf. Da Schübel eine solche Dissertation weder geschrieben, noch veröffentlicht hat, verstößt er gegen das Gesetz. Die Beweislast liegt bei ihm. Er muss die Veröffentlichung nachweisen.
Es haben sich weitere Geschädigte aus unterschiedlichen Regionen Sachsens bei der Westsächsischen Zeitung gemeldet. Daher wird die Bevölkerung ausdrücklich davor gewarnt, sich auf diesen Hochstapler einzulassen.

Fotos/Grafik: HP Schübel

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21 Januar 2025

Unanfechtbarer Beschluss: Beschwerde der AfD erfolglos

Westsachsen/Dresden/Bautzen.-
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen. Mit dem angegriffenen Beschluss hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt.
Die Gründe des Beschwerdeführers, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht beschränkt ist, führen nicht zu einer Änderung des angegriffenen Beschlusses. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen. Der Beschluss ist unanfechtbar und im Wortlaut hier einsehbar.
Quelle und Foto: Sächsisches Oberverwaltungsgericht

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