20 November 2024

Aus aktuellem Anlass: Realitätsverweigerung oder Mittäterschaft?

Der jetzt wieder an die Macht strebende amtierende sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer weiß seit 2017 von bewiesen kriminellen Handlungen der Zwickauer Richter und Staatsanwälte. Im Video leugnet er das. Er behauptet später sogar, es seinen Verschwörungstheorien. An den Zwickauer Gerichten kann niemand mehr sicher sein, dass Recht gesprochen wird. Hier herrscht seit Jahren Rechtsbankrott.

19 November 2024

Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert Klage von ARD und ZDF

Westsachsen/Leipzig/Dresden.-
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und der Co-Vorsitzende, Ministerpräsident Michael Kretschmer (Foto v.r.), äußerten sich zur heute bekannt gewordene Entscheidung von ARD und ZDF, noch vor der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 12. Dezember 2024, die Anpassung des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.
»Ich bedaure, dass die Rundfunkanstalten bereits heute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein. Jedenfalls ist der Konflikt um die Beitragserhöhung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage. Ich will aber auch zum Ausdruck bringen, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet«, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
»Mit dem Reformstaatsvertrag, den wir bereits in Leipzig geeint haben, haben wir die grundlegendste Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der letzten Jahrzehnte eingeleitet. Die Reform wird ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler und effizienter machen. Sie nimmt die Mediennutzung jüngerer Menschen und den Dialog mit dem Publikum in den Fokus. Freie und unabhängige Medien müssen sich aber auch auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können. Die Entscheidung darüber treffen wir im Dezember«, führte er weiter aus.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis. Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.«
Quelle: Sächsische Staatskanzlei
Foto: dpa

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08 November 2024

Datenschutz verletzt: Durchsuchungsmaßnahmen gegen Verdächtigen

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 54-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz.
Der Beschuldigte war als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden unter anderem für das Bürgeramt tätig. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom Mai 2024 bis 22. Oktober 2024 unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen und dabei insgesamt ca. 270.000 Dateien transferiert zu haben.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben, wobei es keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gibt.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25.10.2024 Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wurde am 26.10.2024 von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt. Dieser wurde noch in den Abendstunden des gleichen Tages von der Polizei umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt.
Das Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte bzw. dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die Ermittlungen dauern an und werden auch aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Datenträger einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
Foto: Symbolbild

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