26 März 2025

Mit zweierlei Maß: Fälschung ist nicht gleich Fälschung

Westsachsen/Chemnitz/ 
Zwickau/Dresden.- Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen erhoben.
Dem deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. Der Angeschuldigte soll die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der Partei »Freie Sachsen« (Foto) verfälscht haben. Für diese Partei hatte der Angeschuldigte bei den Kommunalwahlen selbst kandidiert.
Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 29. September 2023 und am 19. Oktober 2023 jeweils versucht zu haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber habe der Angeschuldigte aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.
Weiterhin besteht gegen den Angeschuldigten der Tatverdacht des Anbaus und der Herstellung von Cannabis sowie des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge und des Erwerbs von Crystal in geringer Menge in 14 Fällen sowie der Abgabe eines Fentanylpflasters im Tatzeitraum Dezember 2022 bis September 2024. Hinzu kommt der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes eines Schlagringes und von insgesamt 42 pyrotechnischen Gegenständen. Schließlich werden dem Angeschuldigten insgesamt sechs vollendete und fünf versuchte Diebstähle sowie eine Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände wie zum Beispiel von E-Scootern, eines Schildes »Schule gegen Rassismus« und von Abgas-Katalysatoren zwischen August 2021 und September 2024 vorgeworfen.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Bei der Aktenfälschung im Amtsgericht Zwickau sind die Behörden bei weitem nicht so schnell mit ihren Ermittlungen. Bis heute ist nicht geklärt, wer im Jahr 2012 den gültigen Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 mit zwei weißen Papierschnipsel überklebt hat (Foto). Das Justizministerium behauptet, dass der unbekannte Überkleber vom Gericht nicht ermittelt werden konnte und das Amtsgericht Zwickau behauptet, dieser „unbekannte“ Überkleber habe den Rechtskraftvermerk „versehentlich“ überklebt. Auch im Fall der Plauenerin Petra Eckert, die mit gefälschten Unterschriften auf Versicherungsverträgen betrogen wurde, gibt es keine Klärung (WSZ berichtete). Was davon zu halten ist? Darüber kann sich jeder selbst Gedanken machen.
Der wegen Wahlfälschung Angeschuldigte wurde hingegen bereits kurze Zeit nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird zeitnah über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Fotos: Polizei/Freie Sachsen/Privat

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08 März 2025

Letzte Instanz: Wegen Rechtsbeugung verurteilte Richterin kommt in Haft

Lüdenscheid/
Westsachsen/Zwickau.- Das Urteil gegen die Lüdenscheider Amtsrichterin, die der Rechtsbeugung schuldig gesprochen wurde (Foto mit ihrem Anwalt), ist nach zwei langen Verfahren und zwei Revisionen nun rechtskräftig. Sie wird zeitnah ihre Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten antreten müssen. Damit hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass Rechtsbeugung eben doch kein Kavaliersdelikt ist.
In Zwickau ist man bisher noch nicht zu dieser Erkenntnis gelangt. Hier wurde bereits im Jahre 2015 in ähnlicher Sache ein Ermittlungsverfahren gegen die Familienrichterin Marion Nitschke eröffnet, das bis heute, 10 Jahre später, nicht abgeschlossen ist. Auch diese Richterin hat das Recht gebeugt. Unter anderem dadurch, dass sie die durch die Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerkes in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau (Foto unten) rechtswidrig entstandenen Kosten gegen jahrelang verschleppte Unterhaltsansprüche der Geschädigten verrechnet hat.
Weiterhin ignorierte sie die nachgewiesene Falschaussage des Verfahrensgegners, er würde unter dem Selbstbehalt leben und deshalb keinen Unterhalt an sein Kind zahlen können. Zeitgleich bekam er jedoch von der Sparkasse Zwickau ein Darlehen in Höhe von fast 200.000 Euro genehmigt, mit dem er sich Immobilien verschaffen wollte. Auch hinterfragte die Richterin nicht, woher der Mann das Geld für die Gerichtskosten und seine Anwältin genommen hat, wenn er doch angeblich mittellos war. Hier hat die Familienrichterin Marion Nitschke offensichtlich bewusst beide Augen zugedrückt, indem sie Hinweise zu Schwarzarbeit und Geldverstecken einfach ignorierte.
Im Moment arbeiten verschiedene Interessengruppen daran, die Rechtsordnung am Amtsgericht Zwickau wieder herzustellen. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der Fehler aus der Vergangenheit, wie eben die Rechtsbeugung der Richterin Marion Nitschke. Dass sie inzwischen in den Ruhestand versetzt wurde, macht die Angelegenheit allerdings nicht leichter.

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