03 September 2025

Zu halbherzig: Zwickau und Werdau machen sich kriegstüchtig

Das Zwickauer Rathaus zu Friedenszeiten
Westsachsen/Werdau/Zwickau.- Nach Medienberichten über laufende Gespräche zwischen Vertretern der Bundeswehr, des Landratsamtes und der Zwickauer Stadtverwaltung sieht sich das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) in der Pflicht, für Transparenz zu sorgen. Deshalb hat der Zwickauer BSW-Kreisverband einen Fragenkataloge erstellt. Er will wissen, ob die Oberbürgermeister der beiden kreisfreien Städte Constance Arndt (Zwickau) und Sören Kristensen (Werdau) sowie der Landrat Carsten Michaelis (CDU) an etwaigen Gesprächen mit Bundeswehr-Offizieren teilgenommen haben und falls ja, was dort genau besprochen wurde. Vorher schon hatte das BSW im Sächsischen Landtag eine Große Anfrage an die Staatsregierung gestellt.
Das Zwickauer Rathaus zu Kriegszeiten

Es geht um den „Operationsplan Deutschland“. Dies ist ein gesamtstaatlicher Plan zur Landes- und Bündnisverteidigung, der im Zusammenhang mit dem Ukraine-Kriegt entwickelt wurde. Damit sollen Sicherheitsbehörden, Katastrophenschutzorganisationen und private Unternehmen vernetzt werden. Der Plan soll die militärische Handlungsfähigkeit Deutschlands sicherstellen und die schnelle Verlegung und Versorgung von Nato-Streitkräften garantieren. Der Freistaat Sachsen nimmt dabei nach Angaben der Bundeswehr eine Schlüsselrolle ein.
Was dieser „Operationsplan“ der Bundeswehr genau vorsieht und wie die Bundesländer, Kommunen und Behörden daran mitwirken sollen, ist bisher kaum bekannt. Genau das sieht der Zwickauer BSW-Kreisverband kritisch: „Wir stehen klar an der Seite unserer Einsatz- und Hilfskräfte und befürworten einen wirksamen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Was wir aber ablehnen, ist intransparente Geheimdiplomatie hinter verschlossenen Türen“, sagt der Werdauer Stadtrat Heiko Döhler. Es sei wichtig, die Bürger darüber zu informieren, ob im Landkreis Zwickau bereits Planungen laufen, welche Infrastruktur betroffen sein wird und ob Schutzbunker eine Rolle spielen.
Das Werdauer Rathaus zu Friedenszeiten
Döhler schickte am Wochenende eine längere Liste mit Fragen an den Werdauer Oberbürgermeister Sören Kristensen (Unabhängige Liste). Er erkundigte sich nach konkreten Treffen zwischen der Stadtverwaltung Werdau mit Vertretern der Bundeswehr oder anderer Sicherheitsbehörden sowie nach Inhalten, die während der Treffen besprochen wurden. Auch nach möglichen Konsequenzen etwaiger Maßnahmen für die Stadt Werdau, vor allem im Hinblick auf den Katastrophenschutz.
Das Werdauer Rathaus zu Kriegszeiten
Die Antwort Kristensens auf den Fragenkatalog kommt umgehend, fällt aber karg aus: Treffen zwischen der Stadtverwaltung Werdau und der Bundeswehr zum Operationsplan habe es bisher nicht gegeben. Auch zu möglichen finanziellen und personellen Auswirkungen der Planungen auf die Stadt Werdau könne er keine Aussage treffen. Sehr wahrscheinlich fällt die Antwort der Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (BfZ) auf den BSW-Fragenkatalog ähnlich aus. Für den Katastrophenschutz ist der Landkreis zuständig. Gegenüber der Presse teilt das Landratsamt mit, dass Landrat Carsten Michaelis (CDU) noch keine konkreten Gespräche mit Bundeswehrvertretern über Detailplanungen für den Kreis Zwickau geführt habe. Stattdessen gebe es einen regelmäßigen Austausch mit allen relevanten Behörden des Bevölkerungsschutzes, bei dem bisher auch allgemeine Informationen zum „Operationsplan Deutschland“ weitergegeben worden seien. „Ungeachtet dessen ist sich der Landkreis seiner Verantwortung im Bereich des Bevölkerungsschutzes bewusst“, sagt Sprecher Sebastian Brückner mit Verweis auf eine neue Stelle für Zivilschutz im Landratsamt. Sollten künftig konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, werde mit dieser Stelle abgestimmt, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Dem BSW ist das zu halbherzig. „Ich wünsche mir einen regen und transparenten Austausch zwischen dem Kreistag und den Verantwortlichen im Landratsamt“, sagt Heiko Döhler dazu.
Quelle: FP
Fotos: KI

29 August 2025

Öffentliche Fahndung nach Angriff auf Amerikaner: Wo ist Alhaj Hussein?

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln weiter wegen des vorgenannten Angriffs auf einen US-amerikanischen Staatsangehörigen. In dem Verfahren wird neben dem bereits in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten auch gegen dessen Mittäter, einen 20-jährigen Syrer, unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.
Bei dem weiteren Beschuldigten handelt es sich um den Ismail Alhaj Hussein (Foto), circa 180 cm groß, hagere, schlanke Gestalt, kurze, dunkle, glatte Haare, braune Augen, scheinbares Alter 25 bis 30 Jahre.
Nach ihm fahnden die Polizeidirektion Dresden und die Staatsanwaltschaft Dresden seit heute öffentlich. In den vergangenen Tagen hatten Ermittler mehrere mögliche Aufenthaltssorte des Gesuchten durchsucht. Der 20-Jährige konnte dabei aber nicht festgestellt werden. Ihm wird vorgeworfen, an dem Angriff auf den 20-jährigen Amerikaner am 24. August 2025, 00:25 Uhr in der Straßenbahnlinie 7 beteiligt gewesen zu sein und diesem mit einem Messer Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt zu haben.
Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der Tatverdächtige bislang nicht festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden wenden sich daher mit folgender Frage an die Öffentlichkeit: Wer kann Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Beschuldigten machen? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.
Quelle und Foto: Staatsanwaltschaft Dresden

Update 16:30 Uhr:
Der seit heute morgen mit einer Öffentlichkeitsfahndung in der WSZ gesuchte 20-Jährige hat sich am Nachmittag der Polizei gestellt. Polizisten nahmen den Syrer am Amalie-Dietrich-Platz fest, nachdem er 14:35 Uhr den Notruf gewählt und seinen Standort genannt hatte.
Der 20-Jährige muss sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, an dem Angriff auf einen 20-jährigen US-Amerikaner am 24. August 2025, 00:25 Uhr in einer Straßenbahn der Linie 7 beteiligt gewesen zu sein und diesem mit einem Messer Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt zu haben.
Er wurde aufgrund eines in dieser Sache bereits bestehenden Haftbefehls festgenommen und soll zeitnah dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

23 August 2025

Kein Plan aber Streit: Mega-Knast droht Millionengrab zu werden

Westsachsen/Zwickau.-
 Die Suche nach einen Totalunternehmer für den Zwickauer Mega-Knast hat begonnen. So richtig begeistert scheint bisher davon niemand zu sein. Die Bieterrunde beginnt laut dem Staatsbetrieb „Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ (SIB) zwar erst im Dezember, doch bereits jetzt zeichnet sich eher Zurückhaltung ab. So hätten laut SIB-Geschäftsführer Falk Reinhard bisher sieben Firmen lediglich „latentes Interesse signalisiert“. Die Suche nach einem Generalunternehmer war dagegen bereits 2018 gescheitert. Das Projekt wollte schon damals niemand übernehmen.
Jetzt sucht der Freistaat weiter nach einer Firma, die die angefangenen Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks fertig stellt. Offiziell, um das Areal doch noch als Gefängnis nutzbar zu machen. Die im Juni im Sächsischen Landtag diskutierte Variante eines Teilabrisses, um dann am Standort eine Kaserne oder ein Munitionslager einzurichten, ist damit noch nicht vom Tisch (WSZ berichtete).
Seit 2023 herrscht auf der Baustelle Stillstand. Bis zur Einigung auf einen Totalunternehmer, der in 2026 gefunden werden soll, wird sich daran nichts ändern. Die Baukosten sind von ursprünglich geplanten 172 auf zwischenzeitlich veranschlagte 300 und Stand heute auf rund 500 Millionen Euro gestiegen. Thüringen droht mit dem Ausstieg aus dem Projekt, sollte diese Obergrenze wieder nicht eingehalten werden. Inzwischen laufen mehrere Gerichtsverfahren, in denen sich der frühere Planer mit seinen Auftraggebern um die Vergütung zankt. Ausgang offen.

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14 August 2025

Rechtsanwalt Schübel verspätet: Wo ist die angebliche Doktorarbeit?

Westsachsen/Zwickau/Plauen.-
 Wie nennt man einen Menschen, der nachweislich lügt und betrügt? Richtig: einen L....er und B.....er. Aber pssst! Das darf man nicht sagen! Zumindest nicht, wenn es nach dem Willen der Juristen geht, die in die Zwickauer Überklebungsaffäre verstrickt sind. Allen voran Rechtsanwalt Reinhard Schübel (Foto). Er verlangt Schmerzensgeld von jedem, der ihm auf die Schliche gekommen ist und ihn deshalb einen Lügner und Betrüger nennt. „Und es muss weh tun!“, verlangt der falsche Doktor aus Plauen vom Richter, der dies zu entscheiden hat. 
Inzwischen ist vom Landgericht Zwickau richterlich bestätigt, dass die Berichterstattung zum Zwickauer Überklebungsskandal und zum Titelmissbrauch des Plauener Rechtsanwalts Reinhardt Schübel nicht zu beanstanden ist. Es darf weiter öffentlich gesagt werden, dass Reinhard Schübel keine Doktorarbeit vorlegen kann und deshalb den Titel („Dr.“) nicht verwenden darf.
Schübel will trotzdem verbieten lassen, dass über seine anwaltlichen Fehler und über seinen gekauften Doktortitel öffentlich berichtet wird. Erst heute kam er wieder mehr als zwanzig Minuten zu spät zu einem diesbezüglichen Gerichtstermin. Der Richter hatte bereits das Versäumnis ins Protokoll aufgenommen, eröffnete zum Gefallen des Winkeladvokaten dennoch die Verhandlung. Die Frage nach seiner Doktorarbeit beantwortete Schübel erneut damit, dass dies niemanden etwas angehen würde.  Auch das ist wieder glatt gelogen, was der Richter als Zuruf aus dem Publikum zur Kenntnis nahm. Reflexartig beschimpfte Schübel daraufhin die anwesende Öffentlichkeit als Kumpane seines Gegenüber. Bei anderer Gelegenheit hatte er sich über angebliche „Stasi-Machenschaften“ beschwert, die bei der Aufklärung des berechtigten Interesses über seinen Doktortitel angewandt würden. Der damals vorsitzende Richter Rainer Droll musste ihn deswegen zur Ordnung rufen.
Der Verein für saubere Justizarbeit erklärt hier den aktuellen Sachverhalt: www.saubere-justizarbeit.de

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30 Juli 2025

Pakt für den Rechtsstaat: Noch mehr Geld für schlechte Leistung?

Amtseinführung von Oberstaatsanwalt Uwe Wiegner (rechts) und
Gerichtspräsident Dirk Eberhard Kirst (links) 2017 in Zwickau.
In der Mitte der ehemalige Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).  
Westsachsen/Zwickau/ Dresden.-
Das Kabinett der Bundesregierung hat sich heute im Grundsatz zu einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat bekannt. Ziel sei es, den Rechtsstaat und die Justiz in Deutschland insgesamt zu stärken. Der Bund solle sich nachhaltig und angemessen an den Kosten der Länder für eine Personaloffensive und einen Digitalisierungsschub in der Justiz beteiligen, so Constanze Geiert, Sächsische Justizministerin und Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder: »Es braucht einen engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern, um die Justiz zu stärken. Ein neuer Pakt sollte die Schaffung von rund 2.000 zusätzlichen Stellen für Richter, Staatsanwälte sowie Personal in den Geschäftsstellen ermöglichen. Nur ein gut ausgestatteter Rechtsstaat in allen Teilen Deutschlands schafft Vertrauen und schützt auch künftig wirksam die Rechte der Bürger.«
Doch genau hier liegt das Problem. Wenn Entscheidungsträger innerhalb der Justiz im Schulterschluss wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen, gültige Rechtskraft ohne Rechtsgrund mit weißen Blättern überkleben und sich weigern, offensichtliche Fehler zu korrigieren, hilft es nicht, mehr Geld in dieses System zu pumpen. Im Gegenteil. Schlechtleistung und kriminelle Handlungen werden zusätzlich gefördert, ja sogar belohnt. Auch zusätzliches Personal, das von den derzeit hantierenden Straftätern innerhalb der Sächsischen Justiz angelernt wird, beseitigt diese gravierenden Probleme nicht. Die Bundesregierung täte also gut daran, sich genau zu überlegen, welche Verhaltensweisen sie damit begünstigt.

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27 Juli 2025

Michael Kretschmer und die Lüge von der unabhängigen Justiz

Westsachsen/Zwickau.- Michael Kretschmer, im Juli 2019 Sachsens angehender Ministerpräsident auf dem Hauptmarkt in Zwickau. Das ZDF umgarnt ihn mit dem üblichen Wahlkampfunterstützungsgeplänkel in einer LIVE-Übertragung zum „Länderspiegel“. Schon damals war den Akteuren bekannt, dass es in Zwickau eine kriminelle Vereinigung gibt, die innerhalb der Justiz gültige Rechtskraft mit weißen Blättern überklebt, die Verfolgung von Straftaten vereitelt und das Recht beugt. Nachzulesen hier: Sächsische Justiz. Davon völlig unbeeindruckt beantwortet Kretschmer die belanglosen Stichwort-Fragen der Moderatorin. Ein abgekartetes Spiel, das die Zuschauer zum Gang an die Wahlurne animieren soll.
Kurze Zeit später tritt Kretschmer bei einer weiteren Wahlkampfveranstaltung in der Zwickauer Fußgängerzone auf. Hier wird er von Passanten auf die Missstände in der Zwickauer Justiz angesprochen. Seine Reaktionen darauf sind in diesem Video zu sehen: Kretschmer beim Lügen erwischt
Auch fünf Jahre später, im August 2024, tut Kretschmer ahnungslos. Obwohl er seit 2017 regelmäßig mit diesem Thema konfrontiert wird und weiß, wie man in der Zwickauer Justiz hantiert, schiebt er jegliche Verantwortung von sich. „Die Justiz ist unabhängig“, so seine Behauptung. Zu sehen in diesem Video: Wahlkampftour 2024.
Der WSZ liegt ein Schreiben des sächsischen Justizministeriums vor, wonach man im Koalitionsvertrag vereinbart hat, dass auf die Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen vorübergehend verzichtet werden soll. Der tatsächliche Sachstand ist hier nachzulesen: Abhängigkeit der Zwickauer Staatsanwaltschaft
Aktuell werden immer mehr Stimmen laut, die eine externe Untersuchung fordern. Derzeit beschäftigen sich unter anderem einige Staatsanwaltschaften von Außerhalb mit dieser Problematik. Bleibt abzuwarten, welche Wirkung das hat.

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22 Juli 2025

Psychiatrie in Rodewisch: Betroffene berichten weiterhin von Quälerei

Westsachsen/Rodewisch.-
Als das Westsächsische Fernsehen im August 2018 erstmals über das Schicksal eines ehemaligen Patienten des Sächsischen Krankenhauses (SKH) Rodewisch berichtete,  dachte man zunächst an einen Einzelfall. Dass dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Kommentare unter dem Video, die mehrheitlich bestätigen: Hier herrschen Willkür, Inkompetenz, Machtstreben und Geldgier. Das Wohl der Patienten steht an letzter Stelle. Wie in so vielen Bereichen unseres kapitalistischen Systems, das hierzulande gern als „demokratischer Rechtsstaat“ bezeichnet wird. Der Kommentar von heute, den ein ehemaliger Patient des SKH verfasst hat zeigt, dass sich trotz ständiger Lippenbekenntnisse seitens der Klinikleitung nichts geändert hat.
Hier der Wortlaut: „Ich danke Euch auch sechs Jahre nach der Veröffentlichung, dass dieses Video existiert! Ich war vor drei Jahren auf der A15 und muss bei diesem Video weinen, da ich immer noch in Traumatherapie bin, um meine Erlebnisse dort zu verarbeiten. Ich möchte jedem von ganzen Herzen abraten sich an die Klinik Rodewisch zu wenden… auch meine Mama wurde als Angehörige furchtbar behandelt. Es war nicht nur für mich mit meinen 17 Jahren schrecklich, sondern auch für meine Eltern… am Ende wurde ich als hoffnungsloser Fall bezeichnet.“
Mehr dazu in diesem Video: So werden Patienten in Rodewisch gequält

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30 Juni 2025

Aktuelles Unrecht: Sachsens Justizministerin erinnert an Justizskandal

Westsachsen/Waldheim/Zwickau.-
Vor 75 Jahren, zwischen dem 21. April und dem 29. Juni 1950, fanden die sogenannten Waldheimer Prozesse im ehemaligen Zuchthaus Waldheim statt. In nur wenigen Wochen verurteilten sogenannte DDR-Volksrichter in über 3.000 Fällen ehemalige Internierte sowjetischer Speziallager – oft ohne ordentliche Verfahren, unabhängige Verteidigung oder überprüfbare Beweise. Die Prozesse gelten heute als symbolträchtiges Beispiel politisch motivierter Justiz in der frühen DDR. Mit einer Gedenkveranstaltung im Rathaus erinnert die Stadt Waldheim am 30. Juni 2025 an die »Waldheimer Prozesse«.
Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert (Foto), die an der Gedenkveranstaltung in Waldheim teilnahm, erinnerte an die Tragweite dieses Justizskandals: »Die ‚Waldheimer Prozesse‘ sind ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte. Bis heute gelten sie neben der NS-Justiz als Inbegriff politisch motivierter Justiz, die Gerichte lediglich als Herrschaftsinstrumente eines Unrechts-Regimes verstand. Umso deutlicher macht dieses traurige Jubiläum, wie wertvoll eine unabhängige und rechtstaatliche Justiz heute ist. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaats, den es insbesondere auch vor dem Hintergrund des Justiz-Unrechts der Vergangenheit jeden Tag zu verteidigen gilt.«
Der Verein für saubere Justizarbeit hat die Ministerin daran erinnert, dass aktuell in Zwickau ebenfalls Unrecht geschieht. In einer Email an die Sächsische Staatskanzlei heißt es: „Bis heute wurde nicht geklärt, wer den gültigen Rechtskraftvermerk auf der Akte 8 F 1059/07 überklebt hat. Es fehlen Datum, Unterschrift, Rechtsgrundlagen und Entscheidungsgründe (Foto). Das sind schwerwiegende Eingriffe in die Integrität des Rechtsstaates.“ Schwer vorstellbar, dass die Sächsische Staatsregierung solch ein Vorgehen duldet oder unterstützt. Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Auch wenn Herr Kretschmer seine 'Verschwörungstheorie' weiter aufrecht erhält und möglicherweise wiederholt, so bleibt es trotzdem eine Tatsache, dass in Zwickau gültige Rechtskraft mit weißen Papierschnipsel überklebt wird. Unserer Erfahrung nach ist das nicht das einzige Vergehen dieser Art. Die Zwickauer Justiz verstößt (im Schulterschluss mit der Zwickauer Stadtverwaltung und der Sparkasse Zwickau) regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht (Urteil LGZ, Az. 4 O 567/20). Das weiß auch Ihr Ministerpräsident. Wir als Verein für saubere Justizarbeit machen uns dafür stark, dass Rechtsbrüche dieser Art bald der Vergangenheit angehören. Es wäre uns lieber, die Sächsische Staatsregierung würde sich ebenfalls dafür einsetzen. Im eigenen Interesse und im Interesse des von ihr behaupteten Rechtsstaates.“

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25 Juni 2025

Mega-Knast in Zwickau: Rechtfertigungsversuche und ein Versprechen

Im alten Zwickauer Gefängnis sind die
Haftbedingungen nicht mehr zeitgemäß.
Westsachsen/Zwickau.-
Die gemeinsame Justizvollzugsanstalt von Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal soll 2029 fertiggestellt sein und 2030 den Regelbetrieb aufnehmen. Darauf verständigten sich die beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen in einer Vereinbarung. Die Gesamtkosten sollen nicht mehr als 476 Millionen Euro betragen, zuzüglich einer Risikovorsorge in Höhe von 24 Millionen Euro für weitere Preissteigerungen. Um einen wirtschaftlichen Bauablauf sicherzustellen, soll ein sogenannter Totalunternehmer beauftragt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die weiteren Planungsleistungen gemeinsam mit der Bauausführung an ein Unternehmen gegeben werden, so dass diese Leistungen ganzheitlich dem Wettbewerb unterstellt werden.
Nachdem der Vertrag mit einem Generalplaner im Oktober 2023 aufgrund gravierender Mängel gekündigt werden musste, um weiteren Schaden vom Bauvorhaben abzuwenden, mussten die Bauarbeiten weitgehend eingestellt werden. Das Großbauprojekt musste umfassend neu ausgerichtet werden. Die Bauarbeiten an der Justizvollzugsanstalt von Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal werden voraussichtlich 2027 wiederaufgenommen werden.
Im sächsischen Landtag wurde zwischenzeitlich spekuliert, ob aus dem gescheiterten Knastmodell
eine Bundeswehrkaserne oder ein Munitionslager entstehen soll.
»Sachsen und Thüringen stehen zu dem Großbauvorhaben der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal. Wir haben uns entschieden, den Weg weiter gemeinsam zu gehen, auch wenn es kompliziert ist. Denn wir brauchen diesen Neubau. Unsere alten Anstalten genügen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen, sicheren und menschenwürdigen Strafvollzug«, sagte Sebastian Hecht, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, heute in Zwickau.
Dr. Tobias J. Knoblich, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur: »Mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis gewährleisten wir einen geregelten und kontrollierten Weiterbau der JVA Zwickau-Marienthal im beiderseitigen Einverständnis. Das wichtigste Ergebnis ist für mich jedoch das neu gewonnene Vertrauen und der beidseitige Wille, das in Schieflage geratene Projekt wieder auf Kurs zu bringen. Aus Thüringer Sicht war wichtig, sich von der Seitenlinie stärker ins Spiel zu bringen. Insofern ist der neuen Thüringer Landesregierung innerhalb eines halben Jahres gelungen, was zuvor zehn Jahre versäumt wurde.«
2014 wurde zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen ein Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit 820 Haftplätzen geschlossen. Laut Staatsvertrag sind 370 Haftplätze für den Freistaat Thüringen und 450 Plätze für den Freistaat Sachsen vorgesehen. Bauherr ist der Freistaat Sachsen. Innerhalb der rund 1,4 Kilometer langen Gefängnismauern entstehen unter anderem sechs Hafthäuser, ein Multifunktionsgebäude mit Besucherzentrum, eine Sporthalle und Arbeitsbetriebe. Hinzu kommt ein Hafthaus außerhalb der Gefängnismauern für den offenen Vollzug.
Was bisher geschah:
Auf dem Baugelände in Zwickau-Marienthal befand sich ein ehemaliges Reichbahnausbesserungswerk. Es mussten Abstimmungen mit der Stadt Zwickau geführt und Planungen beauftragt werden. Von 2015 bis 2018 folgte die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Stadt Zwickau. Parallel musste das rund 25 Hektar große Baufeld vorbereitet werden. Der gesamte Gebäude- und Anlagenbestand war abzubrechen, eine Trafoumverlegung und umfassende Altlastensanierungen waren erforderlich und erste Medienanschlüsse für das Grundstück wurden hergestellt.
Zeitgleich wurde die künftige Justizvollzugsanstalt einschließlich Variantenbetrachtungen geplant. Dafür konnte 2015 ein Generalplaner (ARGE Justiz-Planungen Neubau JVA Zwickau) gewonnen werden. Der Bebauungsplan der Stadt Zwickau trat erst nach einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang 2018 Inkraft. Erst danach bestand Baurecht, was den ursprünglich für 2019 avisierten Termin für die Fertigstellung der JVA obsolet machte.
2018 scheiterte die geplante Vergabe der Bauleistungen an einen Generalunternehmer, da kein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben wurde. In der Folge wurden die weiterführenden Planungen durch den Generalplaner durchgeführt und die Bauleistungen gewerkeweise ausgeschrieben. Dies führte zu einem späteren Beginn der Hochbauarbeiten als zuvor geplant. Die Bauarbeiten für den Neubau konnten somit erst 2019 beginnen. Das Richtfest fand im Oktober 2022 statt.
Mit voranschreitender Baudurchführung traten ab Mitte 2022 zunehmend Probleme zu Tage, die durch unzureichende und mangelhafte Leistungen des beauftragten Generalplaners verursacht wurden. Planungs- und Bauüberwachungsleistungen waren unvollständig und mit Mängeln versehen. Die Mängel hatten sich in Teilen bereits im Bauwerk manifestiert und der Bauablauf hatte sich verzögert. Rund 50 Rügeschreiben in über 100 Einzelsachverhalten ergingen an den Generalplaner, um die Probleme zu beseitigen. Nachdem der Generalplaner trotz der Rügeschreiben nicht angemessen reagierte, folgte Mitte Oktober 2023 die Kündigung des Vertrages mit dem Generalplaner, um weiteren Schaden von dem Bauvorhaben abzuwenden. Auf Grund der Kündigung des Generalplaners kam es bei einem Großteil der gebundenen Baufirmen zu einer Unterbrechung der Bauausführung, welche voraussichtlich länger dauern würde. Aus diesem Grunde wurden die Vertragsverhältnisse mit den beauftragten Firmen gekündigt. In der Folge konnte die reguläre Bautätigkeit seit Ende März 2024 nicht weiter fortgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Rohbauarbeiten fast fertiggestellt. Auch die Fassadenarbeiten an den Häusern waren überwiegend abgeschlossen. Mit dem Innenausbau hatte man gerade begonnen. Vor Kündigung des Generalplaners war die Inbetriebnahme im 1. Quartal 2025 geplant.
Die Mängelfeststellung, -dokumentation und -beseitigung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Schadenshöhe kann demzufolge noch nicht beziffert werden. Die reguläre Baustellentätigkeit konnte mangelbedingt seit Ende März 2024 nicht fortgeführt werden.
2017 beliefen sich die geplanten Gesamtbaukosten noch auf rund 172 Millionen Euro. Infolge der Corona-Pandemie kam es allerdings immer wieder zu Behinderungen in der Bautätigkeit. Nach der Pandemie brach der völkerrechtswidrige russische Krieg in der Ukraine aus. Beide Ereignisse führten zu Lieferengpässen, erhöhten Lohnaufwendungen und der Verteuerung der Energie- und Materialkosten. Der Baupreisindex stieg von 2019 bis 2024 um rund 50 Prozent. Dies machte sich auch im Bauprojekt bemerkbar. Der zuletzt genehmigte Kostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich aktuell auf 317,8 Millionen Euro. Davon sind 236 Millionen Euro bereits ausgegeben.
Nachdem 2023 dem ursprünglichen Generalplaner gekündigt werden musste, konnte ein zweiter Generalplaner (S&P Sahlmann und Partner, Leipzig) vertraglich gebunden werden, der im Sommer 2024 seine Arbeit aufnahm. Seine Aufgabe bestand zunächst darin, ein Fertigstellungskonzept zu erstellen. Der Vertrag mit dem neuen Generalplaner ermöglicht in einem zweiten Teilschritt auch eine Baufertigstellung. Das Konzept liegt seit Ende vergangenen Jahres vor. Nach Prüfung der umfangreichen Unterlagen haben sich die beiden Freistaaten allerdings darauf verständigt, das vom zweiten Generalplaner vorgelegte Fertigstellungskonzept nicht weiterzuverfolgen, da eine Generalplanung nicht der spezifischen Situation entspricht. Aufbauend auf dem Fertigstellungskonzept soll vielmehr das Bauvorhaben mit einem Totalunternehmer fortgesetzt werden. Dadurch kann Planen und Bauen aus einer Hand erfolgen.
Nach Kündigung des alten Generalplaners und Vorlage eines Fertigstellungskonzeptes durch den neuen Generalplaner wurde untersucht, ob eine Fortführung des Gesamtprojektes aus sächsischer Sicht weiterhin wirtschaftlich ist. Dabei wurden verschiedene Varianten gegenübergestellt – vom Abbruch der bereits erstellten Gebäude und Neubau bis hin zur Sanierung und Ausbau bestehender Justizvollzugsanstalten. Dabei wurden hinsichtlich der Kosten pro Haftplatz auch Vergleiche mit anderen Bundesländern herangezogen. Das eindeutige Ergebnis: Trotz deutlich gestiegener Baukosten ist es wirtschaftlicher, das Großbauprojekt in Zwickau-Marienthal fortzusetzen. Zu einem gleichen Ergebnis kam auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Thüringen.
Staatssekretär Sebastian Hecht: »Die Zusammenarbeit zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen ist weiterhin von einem vertrauensvollen Miteinander geprägt. Die Gespräche der letzten Wochen haben noch einmal die gegenseitigen Erwartungen klargestellt und die Kosten- und Terminziele zum Inhalt gehabt. Die eingesetzten Gremien werden mit hoher Transparenz in beiden Freistaaten gewährleisten, dass diese für Sachsen und Thüringen außerordentliche Baumaßnahme erfolgreich fertiggestellt werden wird.«
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

24 Juni 2025

Streitwert für Zuständigkeit der Amtsgerichte soll verdoppelt werden

Westsachsen/Berlin.- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten. Demnach sollen Amtsgerichte mehr Zuständigkeiten erhalten. Bislang sind die Gerichte für zivilrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig. Künftig sollen die Amtsgerichte über Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln können. Außerdem sollen Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in ihre Zuständigkeit fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist. Andere Rechtsstreitigkeiten - beispielweise im Arzthaftungsrecht, Presserecht oder Vergaberecht - sollen dafür generell den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitere Spezialisierung der Justiz zu befördern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (Foto), erklärt dazu: „Justiz muss bürgernah sein - und gerade die Amtsgerichte stehen dafür in besonderer Weise. An über 600 Standorten ermöglichen sie einen einfachen Zugang zum Recht - in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang. Mit unserem Gesetzentwurf stärken wir die Amtsgerichte und erweitern ihre Zuständigkeiten. Das ist ein überfälliger Schritt. Denn durch die Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte sind die geltenden Zuständigkeitsgrenzen veraltet: Das hat zur Folge, dass die Amtsgerichte heute weniger Fälle entscheiden dürfen als früher. Das korrigieren wir. Gleichzeitig fördern wir die Spezialisierung der Justiz, indem wir den Landgerichten gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren geben. So machen wir unsere Justiz bürgernäher und leistungsfähiger.“
In Verfahren wegen bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als Eingangsinstanz zuständig. Um eine gut in der Fläche verteilte amtsgerichtliche Struktur aufrecht zu erhalten und die Verfahren insgesamt effektiver abzuwickeln, sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung an den Zuständigkeitsregelungen vor.
Es sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
- Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte
Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.
- Spezialisierungen bei den Amts- und Landgerichten
Zur Förderung der Spezialisierung der Justiz sollen weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene, streitwertunabhängige Zuweisung von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder Landgericht wird diesem Umstand Rechnung getragen, sodass Verfahren effizient im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet werden können.
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts sollen den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle. Streitigkeiten aus dem Bereich der Veröffentlichungsstreitigkeiten, der Vergabesachen sowie der Heilbehandlungen sollen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen. Von der neuen Spezialzuständigkeit Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen etwa Ansprüche aus dem Presserecht erfasst werden sowie Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn diese in der Presse oder öffentlich im Internet erfolgt ist. Im Vergaberecht sollen der neuen Zuständigkeitsregelung beispielsweise Fälle von Schadensersatzansprüchen unterfallen, weil öffentliche Aufträge fehlerhaft vergeben wurden. Im Heilbehandlungsrecht handelt es sich zum Beispiel um Verfahren, in denen Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt oder eine Psychotherapeutin geltend gemacht werden. Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 11. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier.