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Eva-Maria Ast, Direktorin des Amtsgerichts Zwickau. |
Der Verein für saubere Justizarbeit hat jetzt eine Liste derer veröffentlicht, die sich an Straftaten der Justiz gegen unschuldige Bürger beteiligt haben. Die Liste ist hier einsehbar: Saubere Justizarbeit
Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministeriums der Justiz von heute
Der gestern von CDU, CSU und SPD gemeinsam vorgestellte Koalitionsvertrag für die künftige Bundesregierung enthält zahlreiche wichtige Zusagen für die Justiz. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (Foto unten) begrüßt besonders die geplante Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat, für die sich Sachsen stark gemacht hat. Das Ziel ist dabei klar: Das Vertrauen der Bürger in die Justiz und den Rechtsstaat muss weiter gestärkt werden.„Um die dringend nötigen, beschleunigten Verfahrensabläufe zu ermöglichen und die nächsten Schritte beim Thema Digitalisierung gehen zu können, brauchen wir auch die dafür nötigen Mittel. Die Verfahrenszahlen bei den Staatsanwaltschaften sind in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Zugleich sind die Verwaltungsgerichte mit immer mehr Asylverfahren konfrontiert. Damit die Justiz diese Herausforderungen meistern kann, brauchen wir dringend qualifiziertes Personal. Ich freue mich sehr, dass es dafür zu einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat kommt. Die dadurch ermöglichten personellen Verstärkungen werden auch der Justiz in Sachsen unmittelbar weiterhelfen. Die schnelle und gründliche Bearbeitung der Straf- und Ermittlungsverfahren und die deutliche Beschleunigung der Asylverfahren müssen Priorität haben.“
Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung legt einen Schwerpunkt auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Hierzu erklärt Frau Staatsministerin Prof. Geiert: "Wir haben zuletzt mit einem großen Asylgipfel viele Beteiligte zusammengebracht, um unseren Teil zu schnelleren Asylverfahren beizutragen, haben neue Asylkammern an den sächsischen Verwaltungsgerichten und zusätzliche Stellen geschaffen, trotz angespannter Haushaltslage. Es ist ganz wichtig, dass die neue Bundesregierung dieses Thema nun konkret angeht."
Auch an anderen Stellen im Koalitionsvertrag unterstreicht die künftige Bundesregierung, wie viel ihr daran gelegen ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und für mehr Effizienz zu sorgen. Eine Rolle spielt dabei neben den geplanten erweiterten Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden vor allem das Schlüsselthema Digitalisierung.
Staatsministerin Geiert: „Sachsens Justiz steht beim Thema Digitalisierung auch im Vergleich mit anderen Bundesländern hervorragend da. Wir sind auf einem guten Weg, zum 1. Januar 2026 planmäßig die vollständige Umstellung auf die elektronische Verfahrensakte zu schaffen. Dass das Thema in der neuen Legislaturperiode auch auf Bundesebene die nötige Aufmerksamkeit erfährt, gibt Grund zur Zuversicht.“
Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung legt einen Schwerpunkt auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Hierzu erklärt Frau Staatsministerin Prof. Geiert: "Wir haben zuletzt mit einem großen Asylgipfel viele Beteiligte zusammengebracht, um unseren Teil zu schnelleren Asylverfahren beizutragen, haben neue Asylkammern an den sächsischen Verwaltungsgerichten und zusätzliche Stellen geschaffen, trotz angespannter Haushaltslage. Es ist ganz wichtig, dass die neue Bundesregierung dieses Thema nun konkret angeht."
Auch an anderen Stellen im Koalitionsvertrag unterstreicht die künftige Bundesregierung, wie viel ihr daran gelegen ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und für mehr Effizienz zu sorgen. Eine Rolle spielt dabei neben den geplanten erweiterten Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden vor allem das Schlüsselthema Digitalisierung.
Staatsministerin Geiert: „Sachsens Justiz steht beim Thema Digitalisierung auch im Vergleich mit anderen Bundesländern hervorragend da. Wir sind auf einem guten Weg, zum 1. Januar 2026 planmäßig die vollständige Umstellung auf die elektronische Verfahrensakte zu schaffen. Dass das Thema in der neuen Legislaturperiode auch auf Bundesebene die nötige Aufmerksamkeit erfährt, gibt Grund zur Zuversicht.“
Quelle: Alexander Melzer/Sächsisches Staatsministerium der Justiz
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