Im konkreten Fall geht es um eine in betrügerischer Absicht von der Sparkasse Zwickau rechtswidrig einbehaltene sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung über rund 11.000 Euro, die nur bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens der betroffenen Kunden fällig geworden wäre. Diese Ablösung war jedoch nie gewollt und wird von allen drei Darlehensnehmern bestritten. Die Sparkasse kann keinerlei Beweise vorlegen. Weder eine Kündigung, noch einen Ablösewunsch. Die zur Aufklärung erforderlichen Unterlagen halten die Vorstände unter Verschluss. Externe Bankenrechtler stellen fest, dass das illegal abgelöste Darlehen rein rechtlich bis zum heutigen Tag und auch weiterhin besteht, da es nie gekündigt wurde. Darüber weiß die Zwickauer Justiz seit langem Bescheid, denn selbstverständlich wurden diese Straftaten zur Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft gebracht.
Eine Schlüsselrolle spielt hier der stellvertretende Oberstaatsanwalt Markus Colli. Nachdem die Sparkasse Zwickau durch Prozessbetrug am Landgericht Zwickau ein für sie positives Urteil ergaunert hatte, lagen ihm die angezeigten Delikte zur Ermittlung vor. Er hätte von Amts wegen aufklären müssen, welche Ereignisse zum Fehlurteil führten und wer die Verursacher waren (WSZ berichtete). Vermutlich unter dem Druck der in Zwickau alles beherrschenden und sehr umstrittenen Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU/Foto unten) ließ er jedoch tunlichst die Finger davon. Die geschädigten Sparkassenkunden erhalten bis heute weder eine Antwort noch ein Aktenzeichen von Oberstaatsanwalt Markus Colli.
Fortsetzung folgt...