25 Mai 2022

Prozessbetrug: Juristen streiten über Mitschuld - Kripo ermittelt

Westsachsen/Werdau/Zwickau.-
Nachdem aktuell mehrere Rechtsanwälte in Pirna, Chemnitz und Potsdam sowie die Generalstaatsanwaltschaft in Zweibrücken vom vollendeten Prozessbetrug am Landgericht Zwickau sprechen, platzt nun der von dieser Justizposse Betroffenen erneut der Kragen. Sie nimmt die Verursacherin des angerichteten Schadens in die Pflicht und verlangt sofortige Aufklärung: „Frau Richterin Nitschke vom Familiengericht Zwickau, Sie weigern sich klären zu lassen, dass Sie ein falsches Familienrecht angewendet haben, Falscheintragungen in meinem Versicherungsausweis ignoriert und eine Justizsekretärin den am 02.05.2012 korrekt aufgebrachten und noch heute gültigen Rechtkraftvermerk (RKV) überkleben lassen haben. Ich mache Sie dafür verantwortlich, dass ich deswegen keine notwendige Ausbildung finanzieren konnte und damit Folgeschäden bis heute für meine Existenz entstanden sind. Ich bezeichne Ihr Handeln als strafrechtlich relevantes Verhalten zu meinem Schaden“.
Im Jahre 2012 hatte Rechtsanwalt Reinhard Schübel (der falsche Doktor aus Plauen) ein falsches Rechtsmittel am dafür nicht zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Dresden eingelegt. Daraufhin wurde auf dem Beschluss zum Aktenzeichen 8 F 1059/07 beim Amtsgericht Zwickau korrekterweise ein Rechtskraftvermerk aufgebracht. Damit war das Verfahren beendet und Rechtsfrieden hergestellt. Doch das OLG ignorierte das, ließ den gültigen RKV durch die Justizsekretärin Anett Swart mittels eines weißen Blattes Papier überkleben und verhandelte unzulässigerweise weiter. „Der zuständige Richter Peter Lames (heute Bürgermeister in Dresden) hätte prüfen müssen, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingereicht wurde“, meinte Richterin Birgit Nagel während eines Prozesses im April 2020. Da er dies offensichtlich nicht tat, zieht sich das Problem bis heute durch alle Instanzen. Mittlerweile auch bundesweit, weil die Betroffene selbstverständlich auch die Anwälte verklagt, die sie schlecht beraten haben. Und das inzwischen mit Erfolg. In Potsdam beispielsweise wurde ein Rechtsanwalt bereits zur Rückzahlung von Honorar verurteilt. In der zweiten Instanz streitet man sich unter Juristen lediglich darüber, ob der Anwalt allein schuld ist, oder ob das Landgericht Zwickau wegen des zugrunde liegenden Fehlurteils des Richters Adolf Lindenberger (krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund) in die Mithaftung gehört.
Unterdessen befasst sich jetzt auch die Zwickauer Kripo mit dem Fall. Nachdem jahrelang mit unzähligen Strafanzeigen versucht wurde, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, brachte ein vermeintlicher Bürgerrechtler den Stein erneut ins Rollen. Der GRÜNEN-Politiker Martin Böttger (Foto unten) erstattete Anzeige wegen angeblicher Verleumdung gegen seine Person und löste damit mehrere Großeinsätze der Polizei im Stadtgebiet Zwickau und Werdau aus. Mehrere Wohnungen und ein Ladengeschäft wurden durchsucht, einige Personen verhört. Die Ermittlungen laufen derzeit noch.
Böttger werden enge Verbindungen zur Zwickauer Justiz nachgesagt. Die ehemalige Zwickauer Oberbürgermeisterin Pia Findeiß schickte die von der Willkür der Zwickauer Gerichte betroffene Werdauerin 2017 mit den Worten zu ihm: „Herr Böttger ist Bürgerrechtler, er wird Ihnen sicher helfen“. Nachdem sich der „Bürgerrechtler“ Martin Böttger alles über den Fall erzählen ließ und etliche Unterlagen kopiert hatte, sagte er: „Ich könnte Ihnen helfen, mache es aber nicht“. Damit dürfte auch dem Letzten klar werden, dass die Legende vom selbstlosen Menschenfreund, der in der DDR in vorderster Front für die Rechte der Bürger gekämpft haben will, in Frage gestellt werden muss.

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