Durch die zunehmend mangelhafte Leistungserbringung des Generalplaners hat sich die Bauausführung vieler Gewerke insbesondere des Innenausbaues auf der Baustelle erheblich verzögert. Infolge dessen sah sich der Freistaat Sachsen als Bauherr veranlasst, den Generalplaner zunächst abzumahnen und anschließend zu kündigen. Diese Vorgehensweise ist zwischen den beiden Freistaaten Thüringen und Sachsen abgestimmt, um weiteren Schaden von dem gemeinsamen Vorhaben abzuwenden.
Die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt sollte im I. Quartal des Jahres 2025 erfolgen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann nunmehr erst nach Erstellung eines neuen Bauablaufplans eingeschätzt werden. Aufgrund der beschriebenen Situation in der Bauausführung ist eine Kostenerhöhung zu erwarten. Eine konkrete Kostenprognose ist zurzeit nicht möglich.
Quelle und Foto: Sächsische Staatskanzlei