02 August 2022

Ex-Justizminister Gemkow zerknirscht: „Wir haben eine Staatskrise“

Westsachsen/Dresden/Zwickau.-
Im März 2019 waren Mitglieder unseres Rechercheteams und die vom Zwickauer Justiz-Skandal betroffene Werdauerin zu einem Gespräch mit dem damaligen sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (Foto) in die Dresdener Staatskanzlei eingeladen. Die Unterredung dauerte rund zwei Stunden. Nachdem Gemkow und sein Referent Dr. Marc Lehr aufmerksam zugehört hatten sowie zahlreiche Dokumente kopiert waren, stand am Ende die Erkenntnis des Ministers: „Durch diesen Fall haben wir in Sachsen jetzt eine Staatskrise“. Gemkow versprach, sich für eine Lösung einzusetzen, wollte die Zwickauer Staatsanwaltschaft dazu bringen, den Fall neu aufzurollen - vergeblich. Entweder hat er, wie bei Politikern üblich, sein Wort gebrochen oder die Zwickauer Staatsanwälte setzten sich über die Anweisungen aus dem Justizministerium einfach hinweg.
Inzwischen gab es unzählige Veröffentlichungen zu dieser „Staatskrise“, die von den Verantwortlichen kaum jemand wahr haben will. „Wir können nichts erkennen“ ist die beliebteste Ausrede, wenn man Richter und Staatsanwälte mit der Zwickauer Überklebungs-Affäre oder dem Sparkassen-Skandal konfrontiert. Einige Rechtsanwälte, darunter Strafrechtler und Fachanwälte für Bankenrecht sehen das anders. Sie bescheinigen sowohl der Sparkasse Zwickau als auch den Zwickauer Gerichten strafbare Handlungen des Personals und der (Geschäfts-)leitung.
Es spielt im Prinzip keine Rolle mehr, was die Gerichte in Zwickau entscheiden. Im Zweifel klebt man einfach ein weißes Blatt Papier auf den gültigen Rechtskraftvermerk und verhandelt in der nächsten Instanz weiter. So, wie am Amtsgericht Zwickau in der Akte 8 F 1059/07 ersichtlich. Oder man verlegt Gerichtstermine willkürlich vom Ort der unerlaubten Handlung an den Wohnsitz des Beklagten, damit man sich nicht mehr mit dem Fall befassen muss. So, wie es das Amtsgericht Rudolstadt dem Amtsgericht Zwickau im Beschluss 4 C 250/22 vorwirft. Oder man deckt im Schulterschluss mit der Sparkasse Zwickau eine Rechtsbeugung des damaligen Landgerichtspräsidenten Dirk Eberhard Kirst, siehe Aktenzeichen 5 O 702/15. Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken weist in diesem Zusammenhang auch noch auf Prozessbetrug hin.
Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Willkür, Rechtsbrüche, Verstöße gegen die ZPO. All das scheint in Zwickau inzwischen gängige Praxis zu sein. Dass man an den Zwickauer Gerichten und der Staatsanwaltschaft Zwickau im Schulterschluss mit dubiosen Rechtsanwälten regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, ist mittlerweile unstrittig. Wenn Amtspersonen, wie die Gerichtsdirektorin Eva-Maria Ast und die beiden Staatsanwälte Jörg Rzehak und Uwe Wiegner nicht widersprechen, dass sie einer kriminellen Vereinigung angehören, dann ist hier endgültig Rechtsbankrott eingetreten.

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