Inzwischen gab es unzählige Veröffentlichungen zu dieser „Staatskrise“, die von den Verantwortlichen kaum jemand wahr haben will. „Wir können nichts erkennen“ ist die beliebteste Ausrede, wenn man Richter und Staatsanwälte mit der Zwickauer Überklebungs-Affäre oder dem Sparkassen-Skandal konfrontiert. Einige Rechtsanwälte, darunter Strafrechtler und Fachanwälte für Bankenrecht sehen das anders. Sie bescheinigen sowohl der Sparkasse Zwickau als auch den Zwickauer Gerichten strafbare Handlungen des Personals und der (Geschäfts-)leitung.
Es spielt im Prinzip keine Rolle mehr, was die Gerichte in Zwickau entscheiden. Im Zweifel klebt man einfach ein weißes Blatt Papier auf den gültigen Rechtskraftvermerk und verhandelt in der nächsten Instanz weiter. So, wie am Amtsgericht Zwickau in der Akte 8 F 1059/07 ersichtlich. Oder man verlegt Gerichtstermine willkürlich vom Ort der unerlaubten Handlung an den Wohnsitz des Beklagten, damit man sich nicht mehr mit dem Fall befassen muss. So, wie es das Amtsgericht Rudolstadt dem Amtsgericht Zwickau im Beschluss 4 C 250/22 vorwirft. Oder man deckt im Schulterschluss mit der Sparkasse Zwickau eine Rechtsbeugung des damaligen Landgerichtspräsidenten Dirk Eberhard Kirst, siehe Aktenzeichen 5 O 702/15. Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken weist in diesem Zusammenhang auch noch auf Prozessbetrug hin.
Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Willkür, Rechtsbrüche, Verstöße gegen die ZPO. All das scheint in Zwickau inzwischen gängige Praxis zu sein. Dass man an den Zwickauer Gerichten und der Staatsanwaltschaft Zwickau im Schulterschluss mit dubiosen Rechtsanwälten regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, ist mittlerweile unstrittig. Wenn Amtspersonen, wie die Gerichtsdirektorin Eva-Maria Ast und die beiden Staatsanwälte Jörg Rzehak und Uwe Wiegner nicht widersprechen, dass sie einer kriminellen Vereinigung angehören, dann ist hier endgültig Rechtsbankrott eingetreten.
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