Westsachsen/Zwickau.- „Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Sie das Gewehr versteckt haben“, behauptete Richter Rupert Geußer vom Landgericht Zwickau und verurteilte deshalb Hardy Georgi zu drei Jahren und sechs Monaten Haft (WSZ berichtete). Ende April 2021 kam Hardy, der bis zuletzt beteuerte, das Gewehr nicht zu haben, als gebrochener Mann endlich frei. Jetzt wurde er bei einem SEK-Einsatz (Foto) tot in seiner Wohnung aufgefunden. Auf dem Totenschein steht nicht natürliche Todesursache. Eine Obduktion sei jedoch nicht erforderlich, meint der Arzt. Die Staatsanwaltschaft ordnete sie trotzdem an.
Dieser Fall wirft Fragen auf, mit denen man sich lieber nicht befassen möchte. Vor allem dann nicht, wenn man zum Kreis derer gehört, die diesen Ausgang zu verantworten haben. Doch genau das ist Aufgabe der Presse: Fragen zu stellen, die für die Mächtigen unangenehm sind.
Da wäre zuerst die Frage nach dem Gewehr. Hatte der Angeklagte damals gegenüber den Ermittlungsbehörden bestätigt, dass er im Besitz des Gewehres ist oder das Versteck kennt? Die Antwort ist einfach: NEIN.
Gab es, außer der Vermutung des Gerichts (Richter Rupert Geußer, Stephan Zantke, Torsten Sommer), einen Beweis dafür, dass Hardy Georgi im Besitz des Gewehres war oder das Versteck gekannt hat? Die Antwort lautet ebenfalls NEIN. Bis heute weiß niemand, wer diese Langwaffe (Foto) aus dem verschlossenen Waffenschrank genommen hat und zu welchem Zweck. Auch der Verbleib der Waffe ist bisher nicht bekannt. Trotzdem verurteilte man Hardy dafür zu mehr als drei ein halb Jahren Gefängnis.
Nach der Haftentlassung ordnete das Gericht (Richter Rupert Geußer) die Überwachung mit einer elektronischen Fußfessel an. Außerdem wurde Hardy von Zivilfahndern des Landekriminalamtes (LKA), die mit mehreren Fahrzeugen vor seiner Wohnung postiert waren, rund um die Uhr überwacht (WSZ berichtete). Hier schließt sich gleich die nächste Frage an: Wann und warum wurde diese Überwachung eingestellt? Wenn Hardy Georgi angeblich so gefährlich war, hätte man ihn doch so lange überwachen müssen, bis das Gewehr gefunden wird. Entweder bei ihm oder vielleicht auch ganz wo anders.
Das Gericht hatte statt dessen am 21. Juli 2022 per Beschluss die Betreuung durch die Chemnitzer Betreuungskanzlei Fiedler, Schumann und Kollegen angeordnet. Wie konnte es passieren, dass der zuständige Betreuer, Olaf Schumann, der normalerweise regelmäßig die Post kontrollieren und Hardy gegenüber Ämtern und Behörden vertreten sollte, nicht bemerkte, dass sein Klient bereits mehrere MONATE tot in seiner Wohnung lag? Torsten Schmidt, vom Sozialen Dienst am Landgericht Chemnitz, hat als Führungsaufsicht ebenfalls vollends versagt. Im Briefkasten befanden sich am Tag des Auffindens der Leiche mehrere Schreiben von Gerichtsvollziehern, die per Haftbefehl aufgelaufene Gerichtskosten in Höhe von insgesamt mehr als vierzig Tausend Euro eintreiben sollten. Auch das fällt in den Verantwortungsbereich der Betreuungskanzlei Fiedler, Schumann und Kollegen, die sich offensichtlich nicht um das Wohlergehen ihrer Klienten, sondern nur um ihre Gewinnmaximierung kümmert.
Hardys Eltern geben nicht auf. Sie wollen wissen, was genau passiert ist und wer dafür die Verantwortung trägt. „An den Händen der Justiz klebt Blut. Das darf nicht ungesühnt bleiben!“, so ihre Forderung.Wir haben im Vorfeld um Stellungnahmen bei Gericht und der Betreuungskanzlei gebeten, die unbeantwortet blieben. Einzig der zuständige Betreuer, Olaf Schumann, meldete sich und behauptete, nicht befugt zu sein, Auskünfte zu erteilen. Außerdem untersagte er ausdrücklich die Nennung seines Namens.
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