Der Generalbundesanwalt legt den Angeklagten in der mit Modifikationen zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage die Gründung einer kriminellen Vereinigung und die Mitgliedschaft in einer solchen zur Last. Die Angeklagten hätten sich mit dem gesondert verfolgten A. P. zusammengeschlossen, um unter dem Dach des Verlags »Der Schelm« eine nationalsozialistische und antisemitische Ideologie durch den Verkauf entsprechender Bücher zu verbreiten. Der Umsatz zwischen 2018 und 2020 habe sich auf über 800 Tausend Euro belaufen. Bei einer Durchsuchung am 17.12.2020 seien weitere Druckerzeugnisse mit überwiegend volksverhetzendem Inhalt mit einem Verkaufswert von mehr als 900 Tausend Euro aufgefunden und sichergestellt worden. Die Angeklagten seien für Vertrieb und Lagertätigkeit verantwortlich gewesen. Vertrieben worden seien Druckerzeugnisse wie »Mein Kampf« von Adolf Hitler, »Der Aufstieg der Juden« von Ferdinand Fried oder »Die jüdische Weltpest – Judendämmerung auf dem Erdball« von Hermann Esser, »Der Giftpilz« von Ernst Hiemer. Die Angeklagten hätten damit eine Vereinigung gegründet und/oder sich daran beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten – namentlich Delikte der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB – gerichtet sei.
Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, den 14. März 2024, 10 Uhr, im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden.
Quelle: Oberlandesgericht Dresden