Bereits im Eingangsbereich gab es die ersten Probleme. Das Wachpersonal pochte auf die Einhaltung der 3-G-Regel, so dass ein Beistand und eine Besucherin an der Verhandlung nicht teilnehmen konnten. Damit waren Teile der Öffentlichkeit schon mal ausgeschlossen, was der Richterin Susanne Heyder gerade recht zu kommen schien. Sie und Schübel warfen sich vertraute Blicke zu und lächelten sich an, so dass ein Prozessbeobachter sich genötigt sah, die Frage zu stellen, ob sie denn gemeinsam Tisch und Bett teilen würden.
Von richterlicher Unabhängigkeit hat man sich in Zwickau offenbar so weit entfernt, dass noch nicht einmal der Versuch unternommen wird, private Verquickungen außen vor zu lassen. Für die Gegenpartei gab es deshalb nur die Möglichkeit, die Befangenheit von Richterin Susanne Heyder feststellen zu lassen. Ob und wann der Prozess mit einem neuen Richter weiter gehen wird, steht bisher noch nicht fest.
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