06 September 2024

Mit zweierlei Maß: Überklebung ist nicht gleich Überklebung

Westsachsen/Chemnitz/Zwickau/ Dresden.-
Es ist so schlimm, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt (LKA) damit befassen müssen: Die Überklebung von Kreuzen auf einigen Stimmzetteln bei der Landtagswahl in Sachsen. Schuldzuweisungen zeigen auf die „Freien Sachsen“, zu deren Gunsten diese ungeheuerliche Wahlfälschung betrieben worden sein soll. Die Überklebung von gültiger Rechtskraft am Amtsgericht Zwickau und die damit einhergehende Zerstörung von Rechstfrieden und Rechtssicherheit wird dagegen von den Behörden verharmlost. „So was kann schon mal passieren“.
Wie soll man in diesem Irrenhaus Deutschland eigentlich noch wissen, was erlaubt ist und was nicht? Urkundenfälschung durch Überkleben mit anschließender Falschbeurkundung bei Gericht zu Ungunsten einer Partei ist ok, das Überkleben von Kreuzen auf Stimmzetteln zu Gunsten einer Partei verboten? Am Ende ist es ohnehin egal. Denn weder die Generalstaatsanwaltschaft Dresden noch das LKA werden herausfinden, wer die unbekannten Überkleber waren. Im Fall des überklebten Rechtskraftvermerkes in Zwickau sollen sie nach Auskunft des Sächsischen Justizministeriums auch noch versehentlich gehandelt haben. Wer's glaubt...
Und nun zurück zur Tagesordnung: Wohin geht es diesmal in den Urlaub?

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