Nach eingehender Prüfung der vollständigen Kommunikation der Beschuldigten gab es zu keinem Zeitpunkt den notwendigen festen Tatentschluss zu einer Gewalttat. Die im nicht öffentlichen, mehrstündigen Chat erwähnten Gedanken zum sächsischen Ministerpräsidenten waren knapp, unkonkret und realitätsfern. Zudem wurden die pauschalen Formulierungen von den Beschuldigten selbst wieder relativiert. Eine behauptete Vernetzung der Gruppe »Dresden Offlinevernetzung« mit dem rechtsextremen Nachrichtennetzwerk »MzW-News« gab es ebenfalls nicht.
Der Anfangsverdacht für vermeintliche Anschlagspläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten beruhte auf einem am 7. Dezember 2021 im ZDF ausgestrahlten Beitrag der Sendung »Frontal 21«. Dort wurde durch eine Aneinanderreihung von ausgewählten Zitaten der Anschein einer anschlagsplanenden Gruppe erweckt.
Aufgrund der bei den Durchsuchungen aufgefundenen Gegenstände wurde gegen einen 44-jährigen Beschuldigten Anklage zum Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wegen des Vorwurfs eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz erhoben. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden gestellt. Die aufgefundenen Waffen sollten ausweislich der Gruppenkommunikation nur der Selbstverteidigung dienen. Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten fest entschlossen waren, die sichergestellten Waffen für etwaige Anschlagspläne zu nutzen, gab es nicht.
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