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30 Juni 2025

Aktuelles Unrecht: Sachsens Justizministerin erinnert an Justizskandal

Westsachsen/Waldheim/Zwickau.-
Vor 75 Jahren, zwischen dem 21. April und dem 29. Juni 1950, fanden die sogenannten Waldheimer Prozesse im ehemaligen Zuchthaus Waldheim statt. In nur wenigen Wochen verurteilten sogenannte DDR-Volksrichter in über 3.000 Fällen ehemalige Internierte sowjetischer Speziallager – oft ohne ordentliche Verfahren, unabhängige Verteidigung oder überprüfbare Beweise. Die Prozesse gelten heute als symbolträchtiges Beispiel politisch motivierter Justiz in der frühen DDR. Mit einer Gedenkveranstaltung im Rathaus erinnert die Stadt Waldheim am 30. Juni 2025 an die »Waldheimer Prozesse«.
Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert (Foto), die an der Gedenkveranstaltung in Waldheim teilnahm, erinnerte an die Tragweite dieses Justizskandals: »Die ‚Waldheimer Prozesse‘ sind ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte. Bis heute gelten sie neben der NS-Justiz als Inbegriff politisch motivierter Justiz, die Gerichte lediglich als Herrschaftsinstrumente eines Unrechts-Regimes verstand. Umso deutlicher macht dieses traurige Jubiläum, wie wertvoll eine unabhängige und rechtstaatliche Justiz heute ist. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtsstaats, den es insbesondere auch vor dem Hintergrund des Justiz-Unrechts der Vergangenheit jeden Tag zu verteidigen gilt.«
Der Verein für saubere Justizarbeit hat die Ministerin daran erinnert, dass aktuell in Zwickau ebenfalls Unrecht geschieht. In einer Email an die Sächsische Staatskanzlei heißt es: „Bis heute wurde nicht geklärt, wer den gültigen Rechtskraftvermerk auf der Akte 8 F 1059/07 überklebt hat. Es fehlen Datum, Unterschrift, Rechtsgrundlagen und Entscheidungsgründe (Foto). Das sind schwerwiegende Eingriffe in die Integrität des Rechtsstaates.“ Schwer vorstellbar, dass die Sächsische Staatsregierung solch ein Vorgehen duldet oder unterstützt. Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Auch wenn Herr Kretschmer seine 'Verschwörungstheorie' weiter aufrecht erhält und möglicherweise wiederholt, so bleibt es trotzdem eine Tatsache, dass in Zwickau gültige Rechtskraft mit weißen Papierschnipsel überklebt wird. Unserer Erfahrung nach ist das nicht das einzige Vergehen dieser Art. Die Zwickauer Justiz verstößt (im Schulterschluss mit der Zwickauer Stadtverwaltung und der Sparkasse Zwickau) regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht (Urteil LGZ, Az. 4 O 567/20). Das weiß auch Ihr Ministerpräsident. Wir als Verein für saubere Justizarbeit machen uns dafür stark, dass Rechtsbrüche dieser Art bald der Vergangenheit angehören. Es wäre uns lieber, die Sächsische Staatsregierung würde sich ebenfalls dafür einsetzen. Im eigenen Interesse und im Interesse des von ihr behaupteten Rechtsstaates.“

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25 Juni 2025

Mega-Knast in Zwickau: Rechtfertigungsversuche und ein Versprechen

Im alten Zwickauer Gefängnis sind die
Haftbedingungen nicht mehr zeitgemäß.
Westsachsen/Zwickau.-
Die gemeinsame Justizvollzugsanstalt von Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal soll 2029 fertiggestellt sein und 2030 den Regelbetrieb aufnehmen. Darauf verständigten sich die beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen in einer Vereinbarung. Die Gesamtkosten sollen nicht mehr als 476 Millionen Euro betragen, zuzüglich einer Risikovorsorge in Höhe von 24 Millionen Euro für weitere Preissteigerungen. Um einen wirtschaftlichen Bauablauf sicherzustellen, soll ein sogenannter Totalunternehmer beauftragt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die weiteren Planungsleistungen gemeinsam mit der Bauausführung an ein Unternehmen gegeben werden, so dass diese Leistungen ganzheitlich dem Wettbewerb unterstellt werden.
Nachdem der Vertrag mit einem Generalplaner im Oktober 2023 aufgrund gravierender Mängel gekündigt werden musste, um weiteren Schaden vom Bauvorhaben abzuwenden, mussten die Bauarbeiten weitgehend eingestellt werden. Das Großbauprojekt musste umfassend neu ausgerichtet werden. Die Bauarbeiten an der Justizvollzugsanstalt von Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal werden voraussichtlich 2027 wiederaufgenommen werden.
Im sächsischen Landtag wurde zwischenzeitlich spekuliert, ob aus dem gescheiterten Knastmodell
eine Bundeswehrkaserne oder ein Munitionslager entstehen soll.
»Sachsen und Thüringen stehen zu dem Großbauvorhaben der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal. Wir haben uns entschieden, den Weg weiter gemeinsam zu gehen, auch wenn es kompliziert ist. Denn wir brauchen diesen Neubau. Unsere alten Anstalten genügen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen, sicheren und menschenwürdigen Strafvollzug«, sagte Sebastian Hecht, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, heute in Zwickau.
Dr. Tobias J. Knoblich, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur: »Mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis gewährleisten wir einen geregelten und kontrollierten Weiterbau der JVA Zwickau-Marienthal im beiderseitigen Einverständnis. Das wichtigste Ergebnis ist für mich jedoch das neu gewonnene Vertrauen und der beidseitige Wille, das in Schieflage geratene Projekt wieder auf Kurs zu bringen. Aus Thüringer Sicht war wichtig, sich von der Seitenlinie stärker ins Spiel zu bringen. Insofern ist der neuen Thüringer Landesregierung innerhalb eines halben Jahres gelungen, was zuvor zehn Jahre versäumt wurde.«
2014 wurde zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen ein Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit 820 Haftplätzen geschlossen. Laut Staatsvertrag sind 370 Haftplätze für den Freistaat Thüringen und 450 Plätze für den Freistaat Sachsen vorgesehen. Bauherr ist der Freistaat Sachsen. Innerhalb der rund 1,4 Kilometer langen Gefängnismauern entstehen unter anderem sechs Hafthäuser, ein Multifunktionsgebäude mit Besucherzentrum, eine Sporthalle und Arbeitsbetriebe. Hinzu kommt ein Hafthaus außerhalb der Gefängnismauern für den offenen Vollzug.
Was bisher geschah:
Auf dem Baugelände in Zwickau-Marienthal befand sich ein ehemaliges Reichbahnausbesserungswerk. Es mussten Abstimmungen mit der Stadt Zwickau geführt und Planungen beauftragt werden. Von 2015 bis 2018 folgte die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Stadt Zwickau. Parallel musste das rund 25 Hektar große Baufeld vorbereitet werden. Der gesamte Gebäude- und Anlagenbestand war abzubrechen, eine Trafoumverlegung und umfassende Altlastensanierungen waren erforderlich und erste Medienanschlüsse für das Grundstück wurden hergestellt.
Zeitgleich wurde die künftige Justizvollzugsanstalt einschließlich Variantenbetrachtungen geplant. Dafür konnte 2015 ein Generalplaner (ARGE Justiz-Planungen Neubau JVA Zwickau) gewonnen werden. Der Bebauungsplan der Stadt Zwickau trat erst nach einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang 2018 Inkraft. Erst danach bestand Baurecht, was den ursprünglich für 2019 avisierten Termin für die Fertigstellung der JVA obsolet machte.
2018 scheiterte die geplante Vergabe der Bauleistungen an einen Generalunternehmer, da kein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben wurde. In der Folge wurden die weiterführenden Planungen durch den Generalplaner durchgeführt und die Bauleistungen gewerkeweise ausgeschrieben. Dies führte zu einem späteren Beginn der Hochbauarbeiten als zuvor geplant. Die Bauarbeiten für den Neubau konnten somit erst 2019 beginnen. Das Richtfest fand im Oktober 2022 statt.
Mit voranschreitender Baudurchführung traten ab Mitte 2022 zunehmend Probleme zu Tage, die durch unzureichende und mangelhafte Leistungen des beauftragten Generalplaners verursacht wurden. Planungs- und Bauüberwachungsleistungen waren unvollständig und mit Mängeln versehen. Die Mängel hatten sich in Teilen bereits im Bauwerk manifestiert und der Bauablauf hatte sich verzögert. Rund 50 Rügeschreiben in über 100 Einzelsachverhalten ergingen an den Generalplaner, um die Probleme zu beseitigen. Nachdem der Generalplaner trotz der Rügeschreiben nicht angemessen reagierte, folgte Mitte Oktober 2023 die Kündigung des Vertrages mit dem Generalplaner, um weiteren Schaden von dem Bauvorhaben abzuwenden. Auf Grund der Kündigung des Generalplaners kam es bei einem Großteil der gebundenen Baufirmen zu einer Unterbrechung der Bauausführung, welche voraussichtlich länger dauern würde. Aus diesem Grunde wurden die Vertragsverhältnisse mit den beauftragten Firmen gekündigt. In der Folge konnte die reguläre Bautätigkeit seit Ende März 2024 nicht weiter fortgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Rohbauarbeiten fast fertiggestellt. Auch die Fassadenarbeiten an den Häusern waren überwiegend abgeschlossen. Mit dem Innenausbau hatte man gerade begonnen. Vor Kündigung des Generalplaners war die Inbetriebnahme im 1. Quartal 2025 geplant.
Die Mängelfeststellung, -dokumentation und -beseitigung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Schadenshöhe kann demzufolge noch nicht beziffert werden. Die reguläre Baustellentätigkeit konnte mangelbedingt seit Ende März 2024 nicht fortgeführt werden.
2017 beliefen sich die geplanten Gesamtbaukosten noch auf rund 172 Millionen Euro. Infolge der Corona-Pandemie kam es allerdings immer wieder zu Behinderungen in der Bautätigkeit. Nach der Pandemie brach der völkerrechtswidrige russische Krieg in der Ukraine aus. Beide Ereignisse führten zu Lieferengpässen, erhöhten Lohnaufwendungen und der Verteuerung der Energie- und Materialkosten. Der Baupreisindex stieg von 2019 bis 2024 um rund 50 Prozent. Dies machte sich auch im Bauprojekt bemerkbar. Der zuletzt genehmigte Kostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich aktuell auf 317,8 Millionen Euro. Davon sind 236 Millionen Euro bereits ausgegeben.
Nachdem 2023 dem ursprünglichen Generalplaner gekündigt werden musste, konnte ein zweiter Generalplaner (S&P Sahlmann und Partner, Leipzig) vertraglich gebunden werden, der im Sommer 2024 seine Arbeit aufnahm. Seine Aufgabe bestand zunächst darin, ein Fertigstellungskonzept zu erstellen. Der Vertrag mit dem neuen Generalplaner ermöglicht in einem zweiten Teilschritt auch eine Baufertigstellung. Das Konzept liegt seit Ende vergangenen Jahres vor. Nach Prüfung der umfangreichen Unterlagen haben sich die beiden Freistaaten allerdings darauf verständigt, das vom zweiten Generalplaner vorgelegte Fertigstellungskonzept nicht weiterzuverfolgen, da eine Generalplanung nicht der spezifischen Situation entspricht. Aufbauend auf dem Fertigstellungskonzept soll vielmehr das Bauvorhaben mit einem Totalunternehmer fortgesetzt werden. Dadurch kann Planen und Bauen aus einer Hand erfolgen.
Nach Kündigung des alten Generalplaners und Vorlage eines Fertigstellungskonzeptes durch den neuen Generalplaner wurde untersucht, ob eine Fortführung des Gesamtprojektes aus sächsischer Sicht weiterhin wirtschaftlich ist. Dabei wurden verschiedene Varianten gegenübergestellt – vom Abbruch der bereits erstellten Gebäude und Neubau bis hin zur Sanierung und Ausbau bestehender Justizvollzugsanstalten. Dabei wurden hinsichtlich der Kosten pro Haftplatz auch Vergleiche mit anderen Bundesländern herangezogen. Das eindeutige Ergebnis: Trotz deutlich gestiegener Baukosten ist es wirtschaftlicher, das Großbauprojekt in Zwickau-Marienthal fortzusetzen. Zu einem gleichen Ergebnis kam auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Thüringen.
Staatssekretär Sebastian Hecht: »Die Zusammenarbeit zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen ist weiterhin von einem vertrauensvollen Miteinander geprägt. Die Gespräche der letzten Wochen haben noch einmal die gegenseitigen Erwartungen klargestellt und die Kosten- und Terminziele zum Inhalt gehabt. Die eingesetzten Gremien werden mit hoher Transparenz in beiden Freistaaten gewährleisten, dass diese für Sachsen und Thüringen außerordentliche Baumaßnahme erfolgreich fertiggestellt werden wird.«
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

24 Juni 2025

Streitwert für Zuständigkeit der Amtsgerichte soll verdoppelt werden

Westsachsen/Berlin.- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten. Demnach sollen Amtsgerichte mehr Zuständigkeiten erhalten. Bislang sind die Gerichte für zivilrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig. Künftig sollen die Amtsgerichte über Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln können. Außerdem sollen Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in ihre Zuständigkeit fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist. Andere Rechtsstreitigkeiten - beispielweise im Arzthaftungsrecht, Presserecht oder Vergaberecht - sollen dafür generell den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitere Spezialisierung der Justiz zu befördern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (Foto), erklärt dazu: „Justiz muss bürgernah sein - und gerade die Amtsgerichte stehen dafür in besonderer Weise. An über 600 Standorten ermöglichen sie einen einfachen Zugang zum Recht - in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang. Mit unserem Gesetzentwurf stärken wir die Amtsgerichte und erweitern ihre Zuständigkeiten. Das ist ein überfälliger Schritt. Denn durch die Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte sind die geltenden Zuständigkeitsgrenzen veraltet: Das hat zur Folge, dass die Amtsgerichte heute weniger Fälle entscheiden dürfen als früher. Das korrigieren wir. Gleichzeitig fördern wir die Spezialisierung der Justiz, indem wir den Landgerichten gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren geben. So machen wir unsere Justiz bürgernäher und leistungsfähiger.“
In Verfahren wegen bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als Eingangsinstanz zuständig. Um eine gut in der Fläche verteilte amtsgerichtliche Struktur aufrecht zu erhalten und die Verfahren insgesamt effektiver abzuwickeln, sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung an den Zuständigkeitsregelungen vor.
Es sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
- Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte
Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.
- Spezialisierungen bei den Amts- und Landgerichten
Zur Förderung der Spezialisierung der Justiz sollen weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene, streitwertunabhängige Zuweisung von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder Landgericht wird diesem Umstand Rechnung getragen, sodass Verfahren effizient im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet werden können.
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts sollen den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle. Streitigkeiten aus dem Bereich der Veröffentlichungsstreitigkeiten, der Vergabesachen sowie der Heilbehandlungen sollen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen. Von der neuen Spezialzuständigkeit Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen etwa Ansprüche aus dem Presserecht erfasst werden sowie Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn diese in der Presse oder öffentlich im Internet erfolgt ist. Im Vergaberecht sollen der neuen Zuständigkeitsregelung beispielsweise Fälle von Schadensersatzansprüchen unterfallen, weil öffentliche Aufträge fehlerhaft vergeben wurden. Im Heilbehandlungsrecht handelt es sich zum Beispiel um Verfahren, in denen Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt oder eine Psychotherapeutin geltend gemacht werden. Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 11. Juli 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier.

18 Juni 2025

Terroristische Vereinigung: Durchsuchungen bei den „Vereinten Patrioten“

Westsachsen/Erzgebirge/Vogtland/
Dresden.- In Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) wurden durch die Soko Rex beim Landeskriminalamt Sachsen mit Unterstützung von Spezialkräften (SEK) fünf richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Dresden, Görlitz und Leipzig sowie im Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis vollstreckt.
Die von der Bundesanwaltschaft abgegebenen Ermittlungsverfahren richten sich gegen fünf in Sachsen wohnhafte männliche Beschuldigte im Alter zwischen 47 und 77 Jahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Verfahren zwischen September 2024 und März 2025 übernommen.
Einem 47-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich der Vereinigung »Vereinte Patrioten« im Dezember 2021 angeschlossen und dort aktiv beteiligt zu haben. Ein 57-jähriger Beschuldigter soll sich mindestens als Unterstützer der Gruppierung engagiert haben. Drei weiteren Beschuldigten im Alter von 48, 54 und 77 Jahren wird zur Last gelegt, die Umsetzungspläne der terroristischen Vereinigung gekannt, aber es unterlassen zu haben, bei den Sicherheitsbehörden Anzeige zu erstatten.
Die terroristische Vereinigung »Vereinte Patrioten«, auch bekannt als »Kaiserreichsgruppe«, setzte sich zum Ziel, mittels Gewalt sowie zumindest unter Inkaufnahme von Todesopfern in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Symbolfoto: Archiv Polizei

10 Juni 2025

Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Habeck wegen Verleumdung

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden führt aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Robert Habeck, MdB (Foto) wegen Verleumdung zum Nachteil des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung gemäß § 188 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB zum Nachteil von Dr. Sahra Wagenknecht.
Das Ermittlungsverfahren beruht auf einer am 13. November 2024 bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingegangenen Strafanzeige des BSW und von Dr. Sahra Wagenknecht vom 30. Oktober 2024 wegen Äußerungen von Dr. Robert Habeck, die dieser am 30. August 2024 im Dresdner Rundkino in seiner Funktion als Parteipolitiker bei der Abschlussveranstaltung der Partei Bündnis 90 / Die Grünen im Rahmen des Wahlkampfs zur Wahl zum Sächsischen Landtag gehalten hatte. Zu Beginn seiner Rede soll Dr. Robert Habeck inhaltlich unzutreffende Tatsachen über das BSW und Dr. Sahra Wagenknecht geäußert haben. Nach Position der Verteidigung handelte es sich bei den Ausführungen um eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung.
Nach Eingang der Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anfang Februar 2025 auf dem Dienstweg der Präsidentin des Deutschen Bundestages mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ein Strafverfahren gegen Dr. Robert Habeck einzuleiten und – soweit erforderlich – Antrag auf Aufhebung der Immunität von Dr. Robert Habeck gestellt. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Deutschen Bundestages hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 21. März 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Robert Habeck wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet. Eine Entscheidung des Deutschen Bundestages zur beantragten Aufhebung der Immunität von Dr. Robert Habeck wegen des Verdachts der üblen Nachrede wurde der Staatsanwaltschaft Dresden vom Deutschen Bundestag noch nicht übermittelt.
Die Ermittlungen dauern an. Für Dr. Robert Habeck gilt die Unschuldsvermutung uneingeschränkt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden

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