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14 März 2023

Vorsätzliche Untreue: VW-Betriebsräte geraten immer mehr unter Druck

Westsachsen/Wolfsburg/Zwickau.-
„Wer Betriebsräten zu viel zahlt, dem lässt sich ab sofort vorsätzliche Untreue unterstellen.“, so das >>manager magazin<< in seiner Februar-Ausgabe. Der Bezug zu VW Wolfsburg und Mosel wird damit hergestellt.
Die Mühlen der Justiz mahlen zwar manchmal etwas langsam, aber das BGH-Urteil 6 StR 133/22 (vom 10.01.2023) hat bereits für sehr großes Aufsehen gesorgt und wird das Betriebsverfassungsrecht wieder vom Kopf auf die Beine stellen. Vielen Verfechtern des Betriebsverfassungsrechts ist es bisher nicht gelungen, die offensichtlich großangelegte illegale Begünstigung der Betriebsräte der Großgewerkschaften rechtlich zu unterbinden. So ist die Gewerkschaft ZENTRUM Automobil vor Jahren noch am Bundesarbeitsgericht mit der Forderung gescheitert, die Begünstigung der unternehmensfreundlichen Betriebsräte zu unterbinden. Jetzt hat sich eine sehr genau ermittelnde Staatsanwaltschaft dem Problem mittels des Strafrechts angenommen.
Der journalistische Beitrag hier, bringt auch folgerichtig das Problem der Benachteiligung von Betriebsräten zur Sprache. Das ist tatsächlich die andere Seite der Begünstigung. Die Gewerkschaft ZENTRUM Automobil wird sich auch bei der immer wieder erkennbaren Benachteiligung von (nicht gewollten) Betriebsräten noch stärker einbringen.
Jedes Unternehmen welches Betriebsräte benachteiligt, sollte immer auch ganz genau unter der Prämisse einer Begünstigung hin untersucht werden. Wenn es sein muss mit Hilfe der Staatsanwaltschaft.
Weiterführende Informationen: BGH-Urteil vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22