Westsachsen/Zwickau.- Die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wird zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich gestern das Sächsische Kabinett verständigt, wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informiert. Grund ist, dass der Bund zum 1. März alle Testpflichten aufhebt. Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt nur noch Ausnahmen von den bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume enthalten.
Damit gelten den Angaben zufolge lediglich noch die Maskenpflichten, die im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt sind. Dies betrifft beispielsweise den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Eine erste damals noch Allgemeinverfügung war angesichts der Pandemie im März 2020 erlassen worden, der über 60 Verordnungen folgten.