Vorgesehen ist die Umstellung der technischen Ausstattung der LSA auf Niedrigvolt-Technik und die Überarbeitung der Steuerung der Anlage. Zudem wird die bestehende Querungsmöglichkeit, die durch Fußgänger und Radfahrer gemeinsam genutzt wird, mit Einrichtungen für Blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet. Dafür werden an den Masten entlang der Querung Blindentaster mit Vibrationsfeld und entsprechende Lautsprecher montiert. Das Auffinden der Taster wird den Blinden und sehbehinderten Menschen über einen gleichbleibenden Ton, der von den Lautsprechern ausgesandt wird, erleichtert. Die Freigabe erfolgt nach Betätigung der Blindentaster zusammen mit den sehenden Fußgängern und Radfahrern mittels eines schrilleren Freigabetons. Gleichzeitig vibriert eine verdeckt angebrachte, fühlbare Platte an der Unterseite der Taster. Ausgelegte Blindenleitplatten helfen Blindenstockbenutzern, zu den Masten mit den installierten Tastern zu gelangen. Im direkten Anschluss können diese über speziell ausgerichtete Felder die Richtung der Querungsstelle erfühlen.
Diese Maßnahme wird durch den Landkreis Zwickau im Rahmen des Sonderförderprogramms Investitionen Teilhabe „Sachsen barrierefrei 2030“ mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf knapp 80 TEUR.
Die Arbeiten an der Lichtsignalanlage werden an den genannten Tagen durch eine Signalbaufirma aus Detmold mit Niederlassung in Gera erbracht. Es kann an diesem Knotenpunkt zu Verkehrsbehinderungen kommen. Das Tiefbauamt bittet die Fahrzeugführer bereits im Vorfeld um Verständnis.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau