Hier der Brief im Wortlaut:
„Ich war aktuell wiederholt gezwungen, Strafanzeige gegen Herrn Jens Rzezak (Foto rechts) aus Plauen zu erstatten. Seit über sechs Jahren agiert dieser gewalttätige Verbrecher strafrechtlich gegen mich und meine Familie, ohne nachteilige Konsequenzen für ihn. Bei einer seiner letzten Aktionen, die sich über drei aufeinander folgende Tage erstreckte, ging es wiederum um Hausfriedensbruch mit völlig zügelloser Zerstörung meiner Dachterrasse, welche sich auf einer Garage befindet (Foto links). Zugang verschafft er sich mit einer Leiter (Foto unten). Dabei wurde ich auch wieder körperlich attackiert und für Nachbarn deutlich vernehmbar auf übelste Weise verleumdet.
Als unfreiwilliger Zeuge wurde dabei mein dreijähriger Enkel in Angst und Panik versetzt, dass seine hinzugerufene Mama und ich große Mühe hatten, den kleinen Kerl wieder zu beruhigen. Ich hatte den ermittelnden Polizeibeamten des Reviers Plauen gebeten, mir unbedingt vor Weiterleitung des Vorganges an die Staatsanwaltschaft Gelegenheit einzuräumen, um mich zu der üblicherweise verlogenen Gegendarstellung dieses korrupten Täters äußern zu können.
Heute teilte mir dieser Ermittler auf meine Anfrage dazu mit, dass die Vorgänge samt Strafanträgen bereits der Staatsanwaltschaft Plauen zur weiteren Bearbeitung übergeben wurden. So läuft es bei allen Verfahren, zu gegen mich gerichteter Straftaten des Herrn Rzezak. Dazu gehören auch schwere Straftaten. Durch mehrfache Fälschungen meiner Unterschrift wurden von ihm in seiner Eigenschaft als Generalvertreter einer Versicherung auf meinen Namen Versicherungsverträge abgeschlossen, er fungiert praktischerweise auch gleich als Begünstigter.Im Gegensatz zu den Ermittlungsbehörden erkannten Ombudsmann der Versicherungen und die von mir eingeschaltete BaFin diese Fälschungen sofort. Die Versicherung und deren korrupter Außendienstmitarbeiter mussten daraufhin die gefälschten Verträge rückabwickeln und die rechtswidrig von meinem Konto eingezogenen Beiträge erstatten. Bezüglich dieses schweren Eingriffs in den öffentlichen Rechtsverkehr wird allerdings auf die Strafverfolgungspflicht der staatlichen Ermittlungsbehörden verwiesen, aber...Fehlanzeige.
Bereits ab den 1970iger Jahren kennt man das strafrechtlich relevante Vorgehen seines Vaters, welcher zudem selbst Polizeiangestellter in Plauen war und folgenlos bis zu seiner Pensionierung im Polizeidienst blieb.
Trotz ständiger Eingriffe durch den Serientäter Jens Rzezak in meine Persönlichkeits- und Eigentumsrechte sowie mehrere Körperverletzungen bis hin zu einem lebensbedrohlichen Würgeübergriff, begleitet von eindeutigen Drohungen, mich „alle zu machen“, sehen die Ermittlungsorgane weiterhin keinen Handlungsbedarf, zu solchen Straftaten mit der gebotenen Sorgfalt zu ermitteln. Beweise, Zeugenaussagen, ärztliches Gutachten usw. werden strikt ignoriert.
Zu einer fingierten Gegenanzeige, auf Anraten der Polizeibeamtin Voigt des Reviers Plauen, sahen sich Staatsanwältin Opalla und Richter Rüsing regelrecht genötigt, mich zu verurteilen. Beweise mussten dazu nicht erbracht werden. Es reichte völlig aus, dass der Anzeigende den nicht vorhandenen Sachverhalt „glaubhaft“ rüber bringen konnte. Dass es sich bei dem angeblich „geschädigten Objekt“ auch noch um von mir finanziertes Eigentum handelt, bestätigt einmal mehr die willkürliche Verfahrensweise dieser korrupten Justiz.“
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