Jetzt kommt einer, der weiß es offensichtlich besser. Professor Dr. Dr. hc Thomas Rauscher (Foto/HP-Screenshot). Er ist Direktor des Instituts für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Universität Leipzig. Er lehrt seine Studenten unter anderem das Familienrecht und erstellt Gutachten im Auftrag von Juristen, die dann vor Gericht für die Beweisführung herangezogen werden. Seine Antwort auf diese recht simple Frage lautet: „Ich weiß nicht, ob es so war, aber genau so ereignet es sich immer mal wieder in Geschäftsstellen und ist völlig rechtmäßig: Die Geschäftsstelle vermerkt einen Tag nach Fristablauf die Rechtskraft (am 2.5.2012), in der Annahme, es sei kein Rechtsmittel eingelegt. Vielleicht auch in der irrigen Annahme das Rechtsmittel müsse bei Amtsgericht eingelegt werden (da gab es Änderungen im FamFG).“
Wir konfrontierten Rauscher mit den Aussagen der oben genannten Juristen. Seine Reaktion darauf ist bemerkenswert: „Wenn ich mir Ihre Seite „Justiz-Alltag“ ansehe, dann gelange ich zu dem Schluss, dass Sie nicht Verschwörungstheorien aufsitzen, sondern sie selbst verbreiten.“
Wer ist dieser „Professor“, der sich hier so aufspielt? Im Netz finden wir einige kritische Stimmen von Studenten, die ihn am liebsten los werden wollen. Nachzulesen unter anderem hier: Adieu Rauscher. Dem können wir uns als RechereTeam der Westsächsischen Zeitung nur anschließen.