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01 September 2020

Dubiose Forderung: Ordnungsamt hält an Geldstrafe für Kinder fest

Westsachsen/Zwickau.-
 In den vergangenen Wochen erhielten zahlreiche Eltern vom Ordnungsamt Zahlungsaufforderungen für angebliche Verstöße ihrer Kinder gegen die sogenannten Corona-Hygienebestimmungen (WSZ berichtete). Diese Forderungen sind sehr umstritten, da praktisch zeitgleich zu den festgestellten angeblichen Verstößen der Kinder zahlreiche Politiker die Eröffnung der BOOM-Ausstellung ohne Mundschutz und Mindestabstand feierten. Die Frage nach einer Zwei-Klassen-Gesellschaft wurde hier heiß diskutiert.
In einem Fall beantragte die Mutter eines betroffenen Kindes jetzt die Akteneinsicht. Von ihr fordert das Ordnungsamt eine dreistellige Summe wegen des angeblichen Verstoßes gegen Abstandsregelungen auf dem Weg zu einer Schulveranstaltung. Zunächst wurde die Mutter damit konfrontiert, sich einen Anwalt besorgen zu müssen, da es ohne einen solchen keine Einsicht in die Unterlagen gäbe. Nach kurzer Diskussion gab die Mitarbeiterin dann doch die Akte raus. Es wurde festgestellt, dass sich darin nur ein einziges Blatt befand, nämlich die Anzeige mit der Bußgeldforderung. Keine Beweise, keine Zeugen - nichts. Auch kann oder will man keine Auskunft darüber geben, auf welcher Rechtsgrundlage diese Forderungen erhoben werden und wie sich der geforderte Betrag eigentlich konkret zusammensetzt. Stattdessen verweist man - wie so oft - auf die Zuständigkeit von Kollegen, die leider gerade nicht zugegen sind.
Ob es sich hierbei um rechtmäßige Forderungen oder um die „Man kann's ja mal versuchen“-Masche der Behörde handelt, bleibt weiterhin unklar. Das Zwickauer Ordnungsamt ist hier offensichtlich nicht willens, Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Es setzt lieber weiter auf Einschüchterung und Zermürbung.
Unser Tipp: Angesichts solcher dubiosen Praktiken sollte dringend davon Abstand genommen werden, derartige Geldforderungen ohne gründliche Prüfung des Sachverhalts zu bezahlen. Im Zweifel kann man sich an die Verbraucherzentrale in der Hauptstraße 23 wenden. Telefon: 0375 294279.