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20 Januar 2020

Korruptionsvorwurf: Gibt Zwickaus Oberbürgermeisterin deshalb auf?

Westsachsen/Zwickau.- Oberbürgermeisterin Pia Findeiß wirft das Handtuch. Mit Datum 31. Juli endet ihre Amtszeit im Zwickauer Rathaus. „Die Gründe für den Rückzug aus der Kommunalpolitik sind rein privater Natur“, sagt ihr Pressesprecher, Mathias Merz.
Unterdessen mehren sich die Vorwürfe, wonach das Stadtoberhaupt in allerlei unklare Machenschaften verstrickt sein soll. Erst kürzlich, zur letzten Stadtratsitzung im Dezember 2019, musste sich die SPD-Politikerin während der Bürgersprechstunde unangenehme Fragen zu dubiosen Grundstücksverkäufen gefallen lassen (WSZ berichtete). Die schriftliche Beantwortung überließ sie dann ihrer Stellvertreterin Kathrin Köhler (CDU), die im Antwortschreiben auch gleich mit juristischen Schritten gegen die Fragestellerin drohte.
Derlei Ungereimtheiten gab und gibt es in Zwickau zu Hauf. Bauvorhaben, die nicht oder nur verspätet fertig werden und ein vielfaches der ursprünglichen Kalkulation kosten, sind nur ein Beispiel davon. „Der Sumpf ist viel tiefer, als man es sich vorstellen kann“, sagt Waltraud Pecher, die mit ihrer Gaststätte am Wasserturm betroffen ist. Damit meint sie die Vergabepraktiken beim Verkauf städtischer Grundstücke. Nachzulesen hier: Anfrage an die Stadtverwaltung
Doch das Problem geht noch tiefer. Mittlerweile gilt als sicher, dass Findeiß bereits frühzeitig vom „Geschäftsmodell Vorfälligkeitsentschädigung“ der Sparkasse Zwickau wusste (WSZ berichtete). Als Verwaltungsratsvorsitzende hätte sie längst einschreiten müssen. Stattdessen verweigert sie die Aufklärung, indem sie alle dahin gehenden Gesprächsangebote der Beteiligten bis heute ohne Begründung ablehnt. Wohl in der Hoffnung, auf diese Weise unbehelligt aus der Sache heraus zu kommen. Das könnte jedoch diesmal zum Problem werden, denn die betroffenen Sparkassenkunden lassen nicht locker: „Wir fordern umgehend ein klärendes Gespräch mit dem Vorstand und dem Verwaltungsrat!“ Letzteren vertritt als Vorsitzende Dr. Pia Findeiß (SPD).

19 Januar 2020

Zwickauer Justiz-Alltag: Videoaufzeichnung auch bei Begutachtungen?

Westsachsen/Thüringen/Saalfeld.- In letzter Zeit werden immer wieder Stimmen laut, die eine audiovisuelle Dokumentation von Gerichtsverhandlungen fordern. Daneben gibt es bereits seit 2004 die  Forderung nach der Bild-Ton-Aufzeichnung von Untersuchungsgesprächen bei Begutachtungen in der forensischen Psychiatrie und Psychologie auf Wunsch des Probanden. Diese technisch leicht realisierbare Forderung stellt der Saalfelder Dipl. med. Wilfried Meißner, Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a. D. (Foto) heute erneut. Damals hatte er von Bayreuth aus gegenüber seinen Kollegen angeregt, auch das Verhalten des Untersuchers vollständig in Bild und Ton zu dokumentieren. Die Ermutigung wurde inzwischen unter anderem auch von dem Ilsenburger Datenschützer Daniel Grumpelt öffentlich gemacht.
Hintergrund ist, dass viele Gutachten in diesen Bereichen mangelhaft sind. Bei Sorgerechtsprozessen beispielsweise zwischen 50 und 75 Prozent. Entsprechend häufig sind folgenreiche gerichtliche Fehlentscheidungen zu beklagen. Das Vertrauen in Psychiater und Psychologen als Anwender von Humanwissenschaft hat gelitten. Oft lautet der Vorwurf, der Untersucher behaupte in seinem schriftlichen Gutachten etwas Unzutreffendes, zitiere den Probanden falsch und stelle zum Beispiel dessen Körpersprache unrichtig dar.
Betroffene, die sich falsch zitiert und begutachtet sahen, haben in der Vergangenheit durch obergerichtliche Entscheidungen schon Veränderungen durchgesetzt, die nicht überall bekannt sind.
So ist einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin im Gespräch mit dem Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson zu gestatten. Das gilt seit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken aus dem Jahr 2000 und wurde zuletzt vom OLG Hamm 2015 so bekräftigt (Az 14 UF 135/14). Ausschlaggebend war  dabei laut Beschluss-Begründung vor allem der Gesichtspunkt, dass ein zu Begutachtender ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
Durch die digitale Dokumentation in Bild und Ton können Mimik und Gestik sowohl von Proband wie auch Untersucher vollständig aufgezeichnet werden. Das Ergebnis würde von dem Probanden sowohl zur Vorlage bei einem Psychologen oder Psychiater seines Vertrauens genutzt werden können, wie auch im Streitfall zu Beweiszwecken vor Gericht. Die beim Gutachter verbleibende Kopie könnte diesem bei der selbstkritischen Erstattung des Gutachtens helfen und - mit ausdrücklicher Erlaubnis des Probanden - auch für Fortbildungszwecke genutzt werden.

Weitere Informationen dazu hier zum Download

09 Januar 2020

Korruptionsvorwurf: Stadtverwaltung droht mit rechtlichen Schritten

Zwickau.- „Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, Sie haben schon seit langem Kenntnis über die Vorgehensweise von Ausschreibungen. Ich bedauere es wirklich sehr, dass dieser Sachsensumpf auch hier in Zwickau angekommen ist. Ich werde das schriftlich einreichen und ich erwarte jetzt endgültig und letztmalig eine umgehende Antwort auf meine Fragen, die ich schon seit mindestens einem Jahre stelle.“
Mit diesen Worten beendete Waltraud Pecher (Foto links) ihre Ausführungen zur Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung vom 19. Dezember 2019. Am 7. Januar erhielt sie eine Antwort darauf, die ihr absolut nicht passt: „Das geht voll am Thema vorbei“, empört sich Waltraud Pecher. „Ich erwarte eine Antwort auf meine Frage, wie sicher gestellt werden kann, dass, wenn eine Oberbürgermeisterin oder Bürgermeister darin selbst verwickelt sind, eine lückenlose Aufdeckung und Strafverfolgung stattfinden?“ Die komplette Bürgeranfrage gibt's hier zum download.
Geantwortet hatte ihr die Baubürgermeisterin Kathrin Köhler (CDU / Foto 2.v.l.):
„Sehr geehrte Frau Pecher, zu Ihrer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 19.12.2019 möchte ich Ihnen nachfolgendes mitteilen. Ich verweise auf die bereits erfolgten Antworten an Sie zum Sachverhalt:
- mündliche Beantwortung Ihrer Anfrage in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 21.01.2016,
- schriftliche Antwort vom 08.11.2016,
- schriftliche Antwort vom 10.07.2017 und
- schriftliche Beantwortung vom 09.10.2018 Ihrer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 20.09.2018.
Bereits mit Schreiben vom 09.10.2018 wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Verkaufsabsichten der Stadt Zwickau dem Landratsamt, Amt für Kommunalaufsicht, im Vorfeld ordnungsgemäß angezeigt wurden.
Die Kopien der entsprechenden Schreiben des Amtes für Kommunalaufsicht vom 25.01.2017 und 23.10.2017, die die Rechtmäßigkeit der einzelnen Grundstücksverkäufe bestätigen, erhalten Sie in der Anlage. Datenschutzrechtliche Informationen mussten hierbei unkenntlich gemacht werden.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen möchten Sie bitten, zukünftig von weiteren Unterstellungen zur Verwirklichung von angeblichen Straftatbeständen wie dem Vorwurf der Korruption o.ä. abzusehen. Überdies darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass diesseits die Einleitung von rechtlichen Schritten in Erwägung gezogen wird, sollten Sie in diesem Kontext erneut wahrheitswidrige Behauptungen in den Raum stellen.“
Sollten sich die Korruptions-Vorwürfe gegen die Stadtspitze allerdings bestätigen und die Sache vor Gericht landen, könnte der nächste Justiz-Skandal in Zwickau vorprogrammiert sein.

Foto: TV Westsachsen

07 Januar 2020

Zwickauer Justiz-Alltag: Erstmalig Videomitschnitt einer Verhandlung?

Westsachsen/Zwickau.- Was steht eigentlich im Protokoll einer Gerichtsverhandlung? Diese simple Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Am nächsten kommt vermutlich die Einschätzung, dass es die Gedächtnisleistungen der beteiligten Richter sind. Denn wirklich mitgeschrieben wird hier nichts. Im besten Fall stichpunktartig durch die Gerichtsprotokollantin auf Zuruf des Richters. Irrtümer und Verwechslungen sind deshalb keine Seltenheit, wohl eher an der Tagesordnung. Auch der Willkür von Bediensteten in der Justiz sind dadurch Tür und Tor geöffnet. Es soll schon Fälle gegeben haben, wonach Unschuldige „irrtümlich“ zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Das soll sich nun ändern. Mehrer Verbände und Vereine sowie betroffene Justiz-Opfer fordern schon lange die Aufzeichnungspflicht mit Hilfe von moderner Videotechnik. Wer oder was spricht dagegen? Hauptsächlich Staatsanwälte und Richter. Denn diese fühlen sich kontrolliert.
In Zwickau findet am 4. Februar eine Verhandlung statt, für die erstmalig in Sachsen die Videoaufzeichnung der kompletten Gerichtsverhandlung beantragt wurde. Die wegen angeblicher Richterbeleidigung Angeklagte befürchtet aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit dem Zwickauer Amtsgericht, im Protokoll falsch wieder gegeben zu werden. Deshalb besteht sie auf die ausführliche Dokumentation.
Tatsächlich ist eine umfassende Dokumentation der Hauptverhandlung - per Wortprotokoll, Tonaufzeichnung oder Video - in den meisten EU-Mitgliedstaaten Standard. In Deutschland wird dagegen bis heute nicht protokolliert, was genau etwa der Angeklagte oder ein Zeuge in der Hauptverhandlung gesagt haben.