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09 Januar 2020

Korruptionsvorwurf: Stadtverwaltung droht mit rechtlichen Schritten

Zwickau.- „Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, Sie haben schon seit langem Kenntnis über die Vorgehensweise von Ausschreibungen. Ich bedauere es wirklich sehr, dass dieser Sachsensumpf auch hier in Zwickau angekommen ist. Ich werde das schriftlich einreichen und ich erwarte jetzt endgültig und letztmalig eine umgehende Antwort auf meine Fragen, die ich schon seit mindestens einem Jahre stelle.“
Mit diesen Worten beendete Waltraud Pecher (Foto links) ihre Ausführungen zur Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung vom 19. Dezember 2019. Am 7. Januar erhielt sie eine Antwort darauf, die ihr absolut nicht passt: „Das geht voll am Thema vorbei“, empört sich Waltraud Pecher. „Ich erwarte eine Antwort auf meine Frage, wie sicher gestellt werden kann, dass, wenn eine Oberbürgermeisterin oder Bürgermeister darin selbst verwickelt sind, eine lückenlose Aufdeckung und Strafverfolgung stattfinden?“ Die komplette Bürgeranfrage gibt's hier zum download.
Geantwortet hatte ihr die Baubürgermeisterin Kathrin Köhler (CDU / Foto 2.v.l.):
„Sehr geehrte Frau Pecher, zu Ihrer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 19.12.2019 möchte ich Ihnen nachfolgendes mitteilen. Ich verweise auf die bereits erfolgten Antworten an Sie zum Sachverhalt:
- mündliche Beantwortung Ihrer Anfrage in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 21.01.2016,
- schriftliche Antwort vom 08.11.2016,
- schriftliche Antwort vom 10.07.2017 und
- schriftliche Beantwortung vom 09.10.2018 Ihrer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtrates am 20.09.2018.
Bereits mit Schreiben vom 09.10.2018 wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Verkaufsabsichten der Stadt Zwickau dem Landratsamt, Amt für Kommunalaufsicht, im Vorfeld ordnungsgemäß angezeigt wurden.
Die Kopien der entsprechenden Schreiben des Amtes für Kommunalaufsicht vom 25.01.2017 und 23.10.2017, die die Rechtmäßigkeit der einzelnen Grundstücksverkäufe bestätigen, erhalten Sie in der Anlage. Datenschutzrechtliche Informationen mussten hierbei unkenntlich gemacht werden.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen möchten Sie bitten, zukünftig von weiteren Unterstellungen zur Verwirklichung von angeblichen Straftatbeständen wie dem Vorwurf der Korruption o.ä. abzusehen. Überdies darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass diesseits die Einleitung von rechtlichen Schritten in Erwägung gezogen wird, sollten Sie in diesem Kontext erneut wahrheitswidrige Behauptungen in den Raum stellen.“
Sollten sich die Korruptions-Vorwürfe gegen die Stadtspitze allerdings bestätigen und die Sache vor Gericht landen, könnte der nächste Justiz-Skandal in Zwickau vorprogrammiert sein.

Foto: TV Westsachsen