Wenn es mit rechten Dingen zugehen würde, dann müsste die Trauerbeflaggung das ganze Jahr über befohlen werden. Schließlich wurde hier am Amtsgericht Zwickau der Rechtsstaat beerdigt. Spätetsens am 2. Februar des Jahres 2013, als man den gültigen Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss der Akte 8 F 1059/07 überklebt und anschließend falsch beurkundet hat, war es mit der Behauptung eines „Demokratischen Rechtsstaats“ vorbei. Die beiden unten stehenden Dokumente beweisen das.
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