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30 Juli 2025

Pakt für den Rechtsstaat: Noch mehr Geld für schlechte Leistung?

Amtseinführung von Oberstaatsanwalt Uwe Wiegner (rechts) und
Gerichtspräsident Dirk Eberhard Kirst (links) 2017 in Zwickau.
In der Mitte der ehemalige Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).  
Westsachsen/Zwickau/ Dresden.-
Das Kabinett der Bundesregierung hat sich heute im Grundsatz zu einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat bekannt. Ziel sei es, den Rechtsstaat und die Justiz in Deutschland insgesamt zu stärken. Der Bund solle sich nachhaltig und angemessen an den Kosten der Länder für eine Personaloffensive und einen Digitalisierungsschub in der Justiz beteiligen, so Constanze Geiert, Sächsische Justizministerin und Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder: »Es braucht einen engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern, um die Justiz zu stärken. Ein neuer Pakt sollte die Schaffung von rund 2.000 zusätzlichen Stellen für Richter, Staatsanwälte sowie Personal in den Geschäftsstellen ermöglichen. Nur ein gut ausgestatteter Rechtsstaat in allen Teilen Deutschlands schafft Vertrauen und schützt auch künftig wirksam die Rechte der Bürger.«
Doch genau hier liegt das Problem. Wenn Entscheidungsträger innerhalb der Justiz im Schulterschluss wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen, gültige Rechtskraft ohne Rechtsgrund mit weißen Blättern überkleben und sich weigern, offensichtliche Fehler zu korrigieren, hilft es nicht, mehr Geld in dieses System zu pumpen. Im Gegenteil. Schlechtleistung und kriminelle Handlungen werden zusätzlich gefördert, ja sogar belohnt. Auch zusätzliches Personal, das von den derzeit hantierenden Straftätern innerhalb der Sächsischen Justiz angelernt wird, beseitigt diese gravierenden Probleme nicht. Die Bundesregierung täte also gut daran, sich genau zu überlegen, welche Verhaltensweisen sie damit begünstigt.

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