Bei der Reinigung sind Schmutz und Unrat jeglicher Art, wie beispielsweise Papier, Obstschalen, Fallobst und Laub, unabhängig vom Verursacher aufzunehmen sowie Wildwuchs zu entfernen und auf eigene Kosten einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Bei Baumscheiben, bepflanzten und sonstigen begrünten Flächen sind nur der oben genannte Schmutz und Unrat jeder Art zu entfernen und auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können im Einzelnen auf den städtischen Internetseiten nachgelesen werden.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau