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11 Juli 2024

Wichtig für Anlieger: Gehwegreinigung nicht vergessen!

Westsachsen/Zwickau.- Das Umweltbüro erinnert an die bestehenden Anliegerpflichten, die sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zwickau ergeben. Denn gerade die derzeitige feuchtwarme Wetterlage lässt den Wildwuchs auf den Gehwegen im Stadtgebiet besonders gut sprießen. Alle Gehwege sind grundsätzlich einmal wöchentlich vom anliegenden Grundstückseigentümer bzw. –besitzer zu reinigen. Wo kein erkennbarer Gehweg vorhanden ist, gelten die Straßenränder in jeweils 1,5 m Breite als Gehwege. Dies gilt auch bei Plätzen und Fußgängerzonen.
Bei der Reinigung sind Schmutz und Unrat jeglicher Art, wie beispielsweise Papier, Obstschalen, Fallobst und Laub, unabhängig vom Verursacher aufzunehmen sowie Wildwuchs zu entfernen und auf eigene Kosten einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Bei Baumscheiben, bepflanzten und sonstigen begrünten Flächen sind nur der oben genannte Schmutz und Unrat jeder Art zu entfernen und auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können im Einzelnen auf den städtischen Internetseiten nachgelesen werden.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau