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28 März 2024

Nach jahrelangen Rechtsbrüchen: Wann kommt die Ast in den Knast?

Die Abgabe der Vermögensauskunft sollte im Landgericht Zwickau stattfinden. Dafür hatte sich Stephan Delling extra einen Gerichtssaal angemietet, obwohl er sonst in der Büttenstraße komfortable Büroräume nutzt. Genüsslich nahm er auf dem Richterstuhl Platz, von dem aus er rund ein halbes Dutzend uniformierte Justizwachleute befehligte. Er fabulierte etwas von einer „nicht öffentlichen Sitzung“ und ließ den Beistand der Geladenen abführen.
Westsachsen/Dresden/Zwickau.- „Sie haben völlig Recht. Unter der Überklebung ist der gültige Rechtskraftvermerk.“ Mit diesen Worten widerlegte schon vor Jahren eine Richterin am Amtsgericht Zwickau die Behauptung, man hätte den Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 mit einem weißen Blatt Papier überkleben dürfen (WSZ berichtete). Dass damit die Anwendung eines falschen Familienrechtes vertuscht werden sollte, erfuhr die Betroffene erst einige Zeit später, als sie die Akte genauer ansah. Seitdem wird sie von der Justiz in unzählige Gerichtsprozesse verwickelt, die rein rechtlich gar nicht stattfinden dürften. Allein die einkassierten Gerichtskosten, von denen die ausführenden Beamten bezahlt werden,  belaufen sich mittlerweile auf fünfstellige Summen im oberen Bereich. Eingezogen werden die so generierten Gelder über hauseigene Gerichtsvollzieher. Ein besonders dreistes Exemplar zitierte jetzt die vermeintliche Schuldnerin sogar vor den Kadi. Rechtswidrig, wie sich später herausstellte.
Die Abgabe der Vermögensauskunft sollte im Landgericht Zwickau stattfinden. Dafür hatte sich Stephan Delling extra einen Gerichtssaal angemietet, obwohl er sonst in der Büttenstraße komfortable Büroräume nutzt. Genüsslich nahm er auf dem Richterstuhl Platz, von dem aus er rund ein halbes Dutzend uniformierte Justizwachleute befehligte. Er fabulierte etwas von einer „nicht öffentlichen Sitzung“ und ließ den Beistand der Geladenen abführen. Diese verließ daraufhin ebenfalls den Gerichtssaal mit den Worten: „Ich habe Angst vor Ihnen!“. Zu einer Verhandlung kam es nicht, der Auftraggeber ging diesmal leer aus.
Die Vermutung liegt nahe, dass Gerichtsvollzieher Delling nur deshalb so großkotzig auftreten konnte, weil er im Auftrag der Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) handelte, die wiederum ein persönliches Interesse an der Ruinierung der Betroffenen hat. Deshalb behauptet sie wahrheitswidrig in einem Antwortschreiben auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stephan Delling, es läge kein rechtswidriges Verhalten des Gerichtsvollziehers vor (siehe Schreiben oben).
Dem widerspricht die Rechtslage: „Wenn ein Gerichtsvollzieher einen Schuldner ins Amtsgericht zitiert, auf dem Richterstuhl Platz nimmt, sich von mehreren Wachleuten unterstützen lässt und den mitgebrachten Beistand aus dem Gerichtssaal entfernen lässt, um mit dem Schuldner allein zu verhandeln, handelt er rechtswidrig.“ (Quelle: KI)
Das Sächsische Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft sind seit Jahren informiert, schlagen sich auf die Seite der Rechtsbrecher in Zwickau. Damit machen sich Generalstaatsanwalt Martin Uebele und Justizministerin Katja Meier zu Komplizen einer kriminellen Vereinigung.
Fazit: In Zwickau verstoßen alle Juristen mehr oder weniger wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht. Den Betroffenen steht theoretisch der Rechtsweg offen. Praktisch verhindert die fast alles kontrollierende Gerichtsdirektorin Eva-Maria Ast immer wieder die Durchsetzung des Rechts. Das nennt man in der Fachsprache „Rechtsbankrott“. Das Sächsische Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft sind seit Jahren informiert, schlagen sich auf die Seite der Rechtsbrecher in Zwickau. Damit machen sich Generalstaatsanwalt Martin Uebele und Justizministerin Katja Meier (GRÜNE / Foto unten v.l.) zu Komplizen einer kriminellen Vereinigung, wie es sie so offen sichtbar - auch international - noch nicht gegeben hat. Es wird höchste Zeit, dass sich andere Instanzen mit dieser Thematik befassen.