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23 Dezember 2022

Sächsische Justiz ermittelt wegen Kohldiebstahl für Kaninchen

Westsachsen/Zwickau/Dresden.-
 Es ist schon erstaunlich, wenn man vergleicht, womit sich sächsische Ermittler befassen und was sie gekonnt ignorieren. So ist den Behörden seit Jahren bekannt, dass in Zwickau eine kriminelle Vereinigung, bestehend aus der Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast, dem Oberstaatsanwalt Uwe Wiegner und dem Staatsanwalt Jörg Rzehak, ihr Unwesen treibt. Entsprechende Strafanzeigen wurden aus unterschiedlichen Quellen erstattet, die Beschuldigten bestreiten ihre Mitgliedschaft in dieser Vereinigung nicht. Einzig das Landgericht Zwickau distanziert sich davon (WSZ berichtete). Das Sächsische Justizministerium ist umfassend informiert. Konsequenzen gab es bisher keine. Die drei Genannten hantieren weiter unbehelligt in der Zwickauer Justiz, meist zum Schaden der Allgemeinheit.
Umso wichtiger ist es, dass den sächsischen Ermittlungsbehörden jetzt ein ganz großer Coup gelungen ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben ein Ermittlungsverfahren gegen eine 60-jährige Beschuldigte wegen des Verdachts des versuchten Diebstahls mit Waffen geführt.
Der Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 07.09.2022 gegen 17:30 Uhr auf einem Feld des Frühgemüsezentrums Kaditz an der Serkowitzer Straße in Dresden mit einem Messer zunächst einen Weißkohl abgeschnitten und zum Abtransport bereitgelegt zu haben. Dabei wurde sie von zwei sich auf Streife befindlichen Polizeibeamten beobachtet, was die Beschuldigte auch bemerkte. Gleichwohl soll sie unter den Augen der Polizeibeamten noch zwei weitere Weißkohlköpfe abgeschnitten und zum Abtransport bereitgelegt haben. Die Frage der Polizeibeamten, ob es sich hier um ihr Feld handele oder ob die Beschuldigte eine Genehmigung für die Weißkohlernte habe, verneinte sie. Die Beschuldigte teilte den Polizeibeamten vielmehr mit, dass sie nur etwas Weißkohl für ihre Kaninchen hole und das Feld sowieso nur umgepflügt werde.
Die Beschuldigte führte bei Begehung der Tat ein Messer bei sich, so dass der Sachverhalt rechtlich als versuchter Diebstahl mit Waffen zu werten war, für den das Gesetz grundsätzlich eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe vorsieht. Da die Tat im Versuchsstadium verblieben ist, hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren gegen die nicht vorbestrafte Beschuldigte mit Zustimmung des Amtsgerichts Dresden nach § 153 Absatz 1 Strafprozessordnung eingestellt. Die Beschuldigte wurde eindringlich angehalten, sich künftig eine andere und legale Futterquelle für ihre Kaninchen zu suchen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden