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30 Dezember 2022

Amtswillkür: Sie sind die Öffentlichkeit - und die Öffentlichkeit schweigt!

Westsachsen/Zwickau.- Am 13. Dezember fand eine Verhandlung am Amtsgericht statt, die von der Gerichtsdirektorin Eva-Maria Ast persönlich geleitet wurde. Dabei zeigten sich erneut der offensichtliche Machtmissbrauch der Zwickauer Richterin im Amt sowie weitere Charakterschwächen in ihrem Verhalten. Eine Prozessbeteiligte erinnert sich wie folgt:

Leserbrief
„Nach der Begrüßung stellte ich der Richterin meinen Partner vor, den Vater meiner Kinder, und dass er heute mein Beistand sein wird. Dieser wurde sofort abgelehnt, ich überreichte noch ein formloses Schreiben, wo in Schriftform der Wunsch niedergeschrieben wurde, dass mein Partner als Beistand heute auftritt. Vergebens. Die Richterin las die Ordnungswidrigkeit vor: Verstoß gegen die Schulpflicht. Im Anschluss wurde ich gefragt, ob ich noch etwas dazu sagen möchte. Ich bejahte dies, sagte aber gleichzeitig, dass ich vorher anwaltliche Beratung brauche und bat um Aussetzung der Verhandlung. Das wurde von Frau Ast kategorisch abgelehnt, dies hätte ich im Vorfeld machen sollen. Hochnäsiges Zitat: >>dafür hatten Sie genug Zeit<<.
Mein Partner, der mein Beistand sein sollte, hatte mir seine Notizen geben wollen und kassierte daraufhin 50 Euro Bußgeld. Mir wurde absolut kein Gehör zugebilligt. Nach der Frage, ob sie das alles bitte zu Protokoll nimmt, antwortete Sie: >>Hier gibt’s kein Protokoll!<<.
Den gerade mal fünf zugelassenen Personen wurde im Gerichtssaal der Mund verboten und sie wurden mit Bußgeldern gedroht. Einige, die nach einer kurzen Ansprache einer Mutter wegen ihrer menschlichen Worte geklatscht hatten, wurden mit den Worten des Saales verwiesen: >>Sie sind die Öffentlichkeit - und die Öffentlichkeit schweigt!<<
Im Sitzungssaal war es eiskalt. Wir mussten die ganzen drei Stunden vor einem geöffneten Fenster sitzen. Draußen waren minus sieben Grad und ein freundliches Fragen, ob das Fenster geschlossen werden könne, wurde herrisch verneint.
Wir haben uns dann im Wechsel, alle Mütter in der gleichen Sache, bis kurz nach 12 Uhr mit der Anwesenheit als Zuschauer gegenseitig unterstützt. Zusammenfassend beschreiben es diese Worte am besten: Unfreundlich, anmaßend, falsch bewertend, keine Wahrheitsfindung, kein Recht auf Gehör, kein Recht auf Beistand.
Sehr geärgert hat mich auch der respektlose Umgang mit den Namen der Kinder, bei denen sie offenbar Leseprobleme hatte und diese offensichtlich absichtlich falsch aussprach, und dann noch mit dem Zusatz >>was auch immer…<< verunglimpfte. Des Weiteren sagte eine Mama: >>Das Kindeswohl steht über Allem<<.  Dem entgegnete sie mit >>Schulpflicht entspricht dem Kindeswohl<<.
Bei der letzten Veranstaltung wiesen die Prozessbeteiligten beim Verlassen des Raumes darauf hin, dass man doch wenigstens die auf 5 stehende Heizung runter drehen sollte, wenn schon das Fenster den ganzen Tag sperrangelweit offen steht. Schließlich seien wir ja alle zum Sparen angehalten. Darauf meinte die Richterin zynisch: >>Was Sie zu Hause machen ist mir egal. Das interessiert hier nicht<<.
Das hohe Rechtsgut Kindeswohl sowie das beharrliche Ignorieren von Wahrheit und Realität durch Amtspersonen und Justizorgane verpflichtet Bürgerinnen und Bürger, diesen Missstand öffentlich zu machen.“
Ende des Leserbriefs

Die Höhe des Strafmaßes wurde in allen Fällen auf unter 250 Euro reduziert. Damit gibt es keine Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Als die Mutter eines der betroffenen Kinder die von Fachleuten ausgearbeitete Studie zu krebserregenden Stoffen in den Teststäbchen vorlegen wollte, lehnte es die Richterin ab, sich damit zu befassen. Auch Präzedenzfälle, bei denen die Angeklagten frei gesprochen wurden, interessierten sie nicht.