Seiten

03 August 2021

Demo-Verbot: Gerichtsdirektorin Ast gängelt Ordnungsamtsleiter König

Westsachsen/Zwickau.-
Am morgigen Mittwoch kommt es am Zwickauer Amtsgericht zu einem Prozess, der Seltenheitswert haben dürfte. Zwei FDJler sprachen im März 2020 vom Balkon des Zwickauer Rathauses (Foto). Doch während über den Balkonfriedensbruch von jungen Kriegsgegnern verhandelt werden soll, weist Gerichtsdirektorin Eva-Maria Ast das Ordnungsamt an, eine Kundgebung der Freien Deutschen Jugend vor dem Amtsgericht zu untersagen. Eine um 11 Uhr vom Hauptmarkt los laufende Demonstration mit dem Titel „Die Gesetze seien künftig nicht beachtet, in Erwägung dass wir nicht mehr Knecht sein woll'n!“ - wie es in Bertolt Brechts „Die Tage der Commune“ heißt - dürfe nicht auf öffentlichem Grund enden, wenn es nach dem Willen von Frau Ast geht. Das Ordnungsamt folgt und treibt damit den Skandal auf die Spitze.
Dem Anmelder Manel Nägelsbach werde, geht es nach Sachgebietsleiter Marco König, untersagt, „diktaturverherrlichend“ aufzutreten. Dabei müsse der Anmelder Auskunft über den genauen Inhalt seiner Veranstaltung geben. Das Nutzen von Instrumenten sei nur bedingt gestattet, „paramilitärisches“ Auftreten verboten. Wortwörtlich setzt König der unter Kunstcharakter laufenden Versammlung mündlich das Argument des „ungeschriebenen Rechts“ entgegen, dem die angekündigten Beschränkungen entsprächen. „Da stellt sich ein deutscher Beamter über das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungs- und Kunstfreiheit und das in einer Stadt, in der über Jahre die staatlich finanzierte faschistische NSU ihre Anschläge plante.“ Es zeige sich, so Nägelsbach weiter, wie notwendig es war, vom Zwickauer Rathaus-Balkon aus der seit über 30 Jahren wieder größer gewordenen deutschen Willkür entgegen zu treten.
Der morgige Prozess sei nur der Beginn einer ganzen Reihe von Prozessen gegen die kämpfende Jugend, gegen die FDJ und ihr Blauhemd, gegen Malerhosen tragende Klimaaktivisten, gegen diejenigen, die Halt sagen, wo es längst nicht mehr weiter gehen dürfe. Ob der zur Stunde noch nicht vorliegende Auflagenbescheid der Logik des Herrn König in allem folgen wird, sei, so Nägelsbach, noch nicht bekannt. Dass man sich auf den sächsischen Staatsapparat unabhängig von dem, was auf dem Papier steht, nicht verlassen kann, sei hingegen schon.

Quelle und Foto: Zentralrat der FDJ