Mal ganz abgesehen davon, dass ein anonymer Anzeigenerstatter wahrscheinlich aus gutem Grund seinen Namen nicht nennen will, hat gerade die jetzt von Schübel angezeigte Frau überhaupt keine Veranlassung, anonym zu bleiben. Im Gegenteil. Bereits seit Jahren zeigt sie regelmäßig den nach ihren Worten „kriminellen, betrügerischen, faulen und verlogenen Anwalt“ bei den Behörden in Zwickau wegen Prozessbetrug, Mandantenverrat und einiger anderer Delikte an. Bisher ohne nennenswerten Erfolg. Jetzt liegt die Sache in Bayern und es kommt ein Fragebogen.
Bis zum 19. März hat Frau Friedrich Zeit, darauf zu antworten. Erste Gespräche mit dem bearbeitenden Polizeikommisariat lassen auf eine umfangreiche Ermittlung schließen. Die bisher in Zwickau liegen gebliebenen Strafanzeigen gegen Schübel werden um den Punkt falsche Verdächtigung nach § 164 StGB erweitert und in Hof bearbeitet. Die Betroffene hofft, dass der seit Jahren an ihr begangene schwerwiegende Betrugsfall dadurch endlich richtig aufgeklärt wird.
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