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24 Februar 2021

Kommentar: Fließband-Urteile im Namen des Seuchenschutzes

Westsachsen/Zwickau.- Nicht nur die öffentliche Wahrnehmung wird weiterhin durch das Dauerthema „Corona“ dominiert, auch die Zwickauer Justiz scheint hierin eine neue Hauptbeschäftigung gefunden zu haben. Deutlich wurde dies am vergangenen Dienstag, als das Zwickauer Amtsgericht fast ausschließlich damit beschäftigt war, angebliche Corona-Sünder im Viertelstundentakt abzustrafen. Gemeint sind damit Menschen, die die teils horrenden Summen nicht widerstandslos zu zahlen bereit sind, die die Stadt Zwickau und andere Kommunen willkürlich von Bürgern erheben, die vermeintliche oder tatsächliche Verstöße gegen Abstandsregelungen und Maskenzwang verübt haben sollen.
Für die Gemeinden, die wirtschaftlich unter den desaströsen „Lockdown“-Maßnahmen ächzen, stellt der Bußgeldkatalog für Corona-Sünder derzeit eine willkommene Gelegenheit dar, die entstandenen Löcher in den Kassen zumindest zum Teil wieder zu füllen. Dass dies ausschließlich zu Lasten der ohnehin bereits gebeutelten Bürger und deren künftiger Kaufkraft geschieht und damit die ökonomische Abwärtsspirale weiter befeuert werden dürfte, scheint von kurzfristig denkenden Kommunalpolitikern, die der Verlockung des schnellen Geldes nur schwer widerstehen können, weitgehend ausgeblendet zu werden. Das Zusammenspiel von Politik und Justiz verläuft auch hierbei wie üblich reibungslos.
Neben einer Prostituierten, die sich am Dienstag in Saal 1 des Zwickauer Amtsgerichtes dafür verantworten sollte, dass sie ihr Geschäft während der vergangenen einsamen Monate weiterbetrieben hatte, strafte das Zwickauer Amtsgericht am gleichen Tag auch reihenweise kleinere Verstöße gegen die derzeitigen massiven Freiheitsbeschränkungen ab. Sogar Schulkinder hatten sich auf der Anklagebank wegen des Verstoßes gegen Maskenzwang und Kontaktverbot zu verantworten (WSZ berichtete). Etliche Exekutivkräfte des Zwickauer Ordnungsamtes, welche irreführend unter der Bezeichnung „Polizei Behörde“ agieren, hatten daher am Dienstag vorübergehend keine Gelegenheit, Bürgern wegen tatsächlichen oder vermeintlichen Fehlverhaltens nachzustellen, da sie als Anzeigenerstatter ihrer Zeugenpflicht vor Gericht nachzukommen hatten. Ein Zwickauer, der bereits mehrfach unter dem Übereifer der Zwickauer Ordnungshüter zu leiden hatte, äußerte sich hierzu wie folgt: „Leider nehmen es viele Leute einfach hin, wenn sie Strafen aufgebrummt bekommen, nur weil sie ihre Familie besucht haben oder ähnliches. Dabei ist es wichtig, solche Schweinereien öffentlich zu machen. Ich kann da nur dazu raten, sich das nicht so einfach bieten zu lassen und die Frechheiten öffentlich zu machen.“
Das Recherche-Team der Westsächsischen Zeitung unterstützt diesen Vorschlag gern. Opfer der Corona-Politik können sich jederzeit melden unter: kontakt@wsz-online.de

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