Westsächsische/Zwickau.- Dreh- und Angelpunkt des derzeit am Zwickauer Landgericht laufenden Revisionsprozesses ist die bis zum heutigen Tag angeblich unauffindbare Langwaffe des Typs AR 15 M5F (Foto). Für die baldige Freilassung des seit 2018 in Untersuchungshaft befindlichen Hardy G. (WSZ berichtete) dürfte die Frage nach dem Verbleib der Waffe von grundlegender Bedeutung sein. Ein Angebot seitens des Gerichts an den Angeklagten, das Versteck der Waffe preiszugeben und im Gegenzug aus der U-Haft entlassen zu werden, hatte der Angeklagte abgelehnt und beteuert, dass er nichts über den Verbleib der Waffe wisse. Das Angebot wertete Hardy G. als Erpressungsversuch und stellte gegen den vorsitzenden Richter Ruppert Geußer umgehend einen Befangenheitsantrag.
Insgesamt dürfte für Polizei und Justiz die Klärung des Verbleibs der Waffe tatsächlich von entscheidender Bedeutung sein, um den enormen Aufwand, den man bis dato in diesem Fall betrieben hat, nachträglich zu rechtfertigen.
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