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13 August 2020

Der Anwaltszwang von 1935: „Gesetz aus einer unrühmlichen Zeit“

Osnabrück/Oldenburg/Westsachsen/Werdau/Plauen/Zwickau.- Am 17. Juli 2017 kam der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas zum „SPD-Küchentisch-Gespräch“ nach Zwickau in den Alten Gasometer. Hier konnten während des Bundestagswahlkampfes Bürger ihre Anliegen zur Sprache bringen. Zwei Teilnehmer waren extra aus Osnabrück und Oldenburg angereist, um Maas mit verschiedenen Fällen von eindeutiger Rechtsbeugung zu konfrontieren. Der Osnabrücker Lars Hackmann (Foto links) sprach sofort Klartext. Er prangerte an, dass in seinem Fall beweisbar durch alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof strafvereitelt würde und sogar ganze Schriftsätze gefälscht worden wären, um die Strafvereitelung zu vertuschen. Hier sind erstaunlich viele Parallelen zum Fall von Claudia Friedrich zu erkennen, aber eine ist besonders eindeutig: Am Anfang steht der Fehler eines Rechtsanwalts. Am Ende steht die komplette Zerstörung des Opfers.


Lars Hackmann ist ein Kämpfer. Er setzt sich nicht nur für seine Belange ein, sondern kämpft seit dem Jahr 2009 gegen Missstände in der Justiz. Auch für viele andere, die von unserem Rechtssystem im Stich gelassen werden. So zum Beispiel für die Werdauerin Claudia Friedrich, die seit Jahren durch das Amtsgericht Zwickau schwer geschädigt wird und den aus Plauen angereisten Harald Groh, der ebenfalls an der Diskussion teilnahm. Dieser fordert Kontrolle endlich auch in der Justiz. Es gebe aktuell keine Unabhängigkeit und keine Gewaltenteilung mehr. Der heute noch praktizierte Anwaltszwang stamme aus dem Jahr 1935, aus einer Zeit, die „für Deutschland unrühmlich ist“, so sein Vorwurf. Weitere Probleme sind aus seiner Sicht, dass es Fehlurteile in Größenordnungen zwischen 25 bis 33 Prozent gebe. Entmündigung und Enteignung in Scheidungsverfahren seien an der Tagesordnung. Groh forderte, dass der mündige Bürger selbst entscheiden dürfen müsse, ob er einen Anwalt beauftragen will oder fit genug für seine eigene Verteidigung ist.
Lars Hackmann fragte am Ende seiner Ausführungen: „Wie eindeutig muss Rechtsbeugung in diesem Land sein, damit sie bestraft wird?“. Zwar bot Heiko Maas ihm ein späteres persönliches Gespräch an, doch daraus wurde nichts. Auf eine Antwort aus dem Justizministerium wartet der Oldenburger noch immer.

Das Gespräch als Video: Hackmann/Maas