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24 Juli 2020

Corona-Hygienebestimmungen: Politiker feiern, Kinder bezahlen

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- In Sachen Corona und den diesbezüglichen Schutz- und Hygienevorschriften scheint sich in Sachsen zunehmend eine Zwei-Klassen-Gesellschaft herauszubilden. Während Handel und Dienstleistungsgewerbe mehrheitlich zunehmend unter den Maßnahmen ächzen, hält die Sächsische Landesregierung trotz gelegentlicher Lockerungen nach wie vor grundsätzlich an ihren umstrittenen Maßnahmen gegen die sogenannte Corona-Pandemie fest. Dies erfuhren auch in den vergangenen Tagen wieder zahlreiche Familien, deren Kinder per Post diverse Anhörungsbögen zu „Ordnungswidrigkeiten“ erhielten (siehe Dokument unten).
Bei sich selbst scheinen sowohl die Landesregierung als auch deren örtliche Parteikollegen die Messlatte jedoch wesentlich lässiger anzulegen, wie man unter anderem bei der Eröffnung der Sächsischen Landesausstellung im Beisein von Ministerpräsident Kretschmer (CDU), Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD/Foto), Zwickaus Noch-Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD/Foto) und vielen weiteren bekannten Gesichtern miterleben konnte. Während das einfache Volk mit schmerzhaften Geldstrafen für geringfügigste Vergehen gegen die erlassenen „Hygienevorschriften“ zu rechnen hat, scheint Sachsens Politprominenz die viel zitierte, angeblich so große Gefahr einer Corona-Infektion bei ihren Sektempfängen eher auf die leichte Schulter zu nehmen.
Dagegen verteidigt sich die Stadtspitze wie folgt: „Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung § 1 Abs. 1 sollte der Mindestabstand ,wo immer möglich' eingehalten werden, entsprechend § 2 ist die Mund-Nasenbedeckung zwingend insbesondere im ÖPNV oder in Geschäften zu tragen. Eine generelle Pflicht zum Tragen besteht also nicht. Auf die weiteren Regelungen der Verordnung wird verwiesen.“ Auf die angesprochene Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen die auf einem Spielplatz angetroffenen Minderjährigen antwortet ein Stadtsprecher: „Diesem Sachverhalt liegen die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen der damaligen (!) Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 12. Mai 2020, in Kraft getreten am 15. Mai 2020) zugrunde.“
Einige Eltern haben die Strafe für ihre Kinder bereits bezahlt, weil sie sich „keinen Ärger einhandeln wollen“, wie sie sagen. Andere überlegen, dagegen vorzugehen. Fakt ist, dass sich in dieser Zeit die Regeln ständig ändern. Manchmal gewinnt man den Eindruck, dies geschieht je nach Veranstaltungsplan der Stadt Zwickau.