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02 Juni 2020

Sparkasse und Justiz: In Zwickau eine homogene Einheit

Westsachsen/Zwickau.- Nach monatelangem Schweigen und Vertuschen eigener Straftaten melden sich die Vorstände der Sparkasse Zwickau, Felix Angermann und Josef Salzhuber, jetzt zu Wort. Allerdings nicht, um das angebotene Gespräch mit betroffenen Sparkassenkunden zu suchen, sondern über ihre Rechtsanwaltskanzlei.
Jörg Dietsch (Foto), Mitarbeiter bei „PÜHN Rechtsanwälte“, droht der „Westsächsischen Zeitung“ mit einer Unterlassungsklage. Für die Behauptung, dass der WSZ Beweise vorliegen, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, fordert der Advokat 5.000 Euro Strafe. Und das für jede Wiederholung dieser Behauptung. Dumm nur, dass die WSZ tatsächlich beweisen kann, dass Sparkasse, Justiz und Stadtspitze genau dies tun.
Ein Indiz dafür könnte zum Beispiel die Tatsache sein, dass der Sparkassen-Anwalt Jörg Dietsch mit der Zwickauer Staatsanwältin Antje Dietsch verheiratet ist. Letztere lehnt jegliche Ermittlungen in der Überklebungsaffäre am Amtsgericht Zwickau ab, die im ursächlichen Zusammenhang mit der „Betrugsmasche Vorfälligkeitsentschädigung“ der Sparkasse Zwickau steht (WSZ berichtete mehrmals). Wer jetzt noch an die Unabhängigkeit der Justiz glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Für das Verfassen der einseitigen „Strafbewehrten Unterlassungserklärung“ gegen die WSZ berechnet Jörg Dietsch übrigens knapp 500 Euro. Wenn man davon ausgeht, dass dies ein Vordruck ist, der nur mit Namen und Anschrift ergänzt werden muss, ergibt das ein stattliches Sümmchen Honorar für nur wenige Minuten Arbeit.
Unsere Leser können davon ausgehen, dass die „Westsächsische Zeitung“ auch weiterhin über Misstände in Politik, Wirtschaft und Justiz berichten wird. Unabhängig davon, wie sehr sich die vermeintlich Mächtigen dagegen wehren.

Foto: HP Rechtsanwaltskanzlei PÜHN


Hier das Anwaltsschreiben von Jörg Dietsch als PDF-Datei.
Hier unsere Antwort auf die unverschämte Forderung als PDF-Datei.