Wie Rechtsanwälte und Richter sich absprechen haben wir in den letzten zwei Jahre ausführlich erläutert (siehe Linksammlung). Hinzu kommt, dass viele der Juristen nicht nach aktuellem Recht handeln, weil sie sich nicht weiter bilden. Gerade Richter sind oft der Meinung, sie hätten das nicht nötig. Frei nach dem Motto: „Was ich einmal gelernt habe, das habe ich gelernt und das bleibt auch so.“
Für die Betroffenen kann das verheerende Auswirkungen haben. So wurde in den Jahren 2009/10 ein neuer Paragraf zur Vereinfachung im Familienrecht eingeführt (§64 FamFG). Demnach müssen ab dem Stichtag alle Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Familiengerichts bei dem Gericht eingelegt werden, gegen das sich das Rechtsmittel wendet. Die Übergangsfrist endete im Sommer 2010. Im Jahre 2012, also rund zwei Jahre nach in Kraft treten des neuen Gesetzes, brachte es eine Familienrichterin in Zwickau fertig, trotzdem nach altem Recht zu entscheiden und löste damit ein bis heute andauerndes Chaos aus. Konsequenzen brauchte sie bisher nicht zu fürchten, weil die Staatsanwaltschaften in Zwickau und Dresden nicht in den eigenen Reihen ermitteln. Mit dem Argument, dass Richter und auch Richterinnen in ihren Entscheidungen unabhängig seien, wird jede Anzeige gegen sie abgebügelt. Ermittlungen in diese Richtung finden einfach nicht statt. Zur Vertuschung des Fehlers wurde in diesem Fall die Rechtskraft der Entscheidung einfach mit einem weißen Blatt überklebt.
Nun könnten einige auf die Idee kommen zu sagen: „Pech gehabt, so etwas kann vorkommen.“ Dies wäre jedoch ein schwerer Irrtum. Denn es betrifft uns alle. Gerade junge Familien, die sich vielleicht eine kleine Existenz mit Häuschen aufgebaut haben, werden oft zum Spielball der Justiz. An ihnen verdienen Rechtsanwälte richtig gut. Im Falle einer Scheidung werden die Ehepartner gern schon mal gegeneinander ausgespielt, auch unter Einbeziehung der Kinder. Damit sind hohe Kosten für die Betroffenen vorprogrammiert. Ein gerechtes Scheidungsurteil oft nicht möglich.
Wie man sich davor wirksam schützen kann, erklärt Dr. Michael Schnelle vom Justizministerium in Dresden. Er ist unter der Durchwahl 0351/56415004 erreichbar. Alternativ kann man unter 0351/5640 in der Zentrale um einen Rückruf bitten.
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