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05 April 2020

Protokoll lückenhaft: Prozessbeobachter fordern Aufzeichnungspflicht

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Wieder ein Prozess mit unvollständigem Protokoll. In einer Verhandlung, in der es um die Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes am Amtsgericht Zwickau ging, nahm die Richterin Birgit Nagel zwar wortgemäß eine Strafanzeige gegen die gegnerische Anwältin auf, unterschlug hingegen wichtige Aussagen. Darunter ihre eigene: „Richter Lames hätte prüfen müssen, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingereicht wurde.“ Damit meinte sie die Unterschrift, die der damalige Richter am Oberlandesgericht, Peter Lames (Foto), heute Bürgermeister in Dresden, am 15. Mai 2012 leichtfertig auf den Eingang eines falsch eingelegten Rechtsmittels leistete. Ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen. Bis heute steht die Zwickauer Justiz deswegen unter medialem Dauerbeschuss. Worum es im einzelnen geht, ist ausführlich hier nachzulesen: Sächsische Justiz
Peter Lames schweigt indessen zu den Vorwürfen. Sein Chef, Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert, erhielt daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Er äußert sich jedoch ebenfalls nicht und nimmt seinen Beisitzer damit in Schutz.
Unterdessen wird der Ruf nach digitaler Prozessbeobachtung immer lauter: „Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Richter und Richterinnen nach Gutdünken entscheiden können, was im Protokoll stehen darf und was nicht!“, sagt ein sichtlich erboster Prozessbeobachter. „Schon wieder werden wichtige Tatsachen unterschlagen und wenn es hart auf hart kommt, streiten die Damen und Herren Juristen wieder alles ab.“
Tatsächlich wurden während der Verhandlung weitere Themen besprochen, die nicht im Protokoll erscheinen. So bestätigte Richterin Nagel unter anderem die Fehlleistung der Richterin Marion Nitschke, die rechtswidrig Prozesskosten mit dem Unterhalt der Geschädigten verrechnet hatte. Ohne Protokoll ist diese Feststellung für die Betroffene jedoch wertlos.

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