Tiervergleiche gelten für gewöhnlich als strafbare Beleidigungen. Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen solche Äußerungen mit großer Sorgfalt, vor allem dann, wenn sie von kritischen Zeitgenossen kommen. Oft werden diese zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt. Weitaus weniger hohe Anforderungen stellt die Sächsische Justiz an ihr eigenes Führungspersonal. Insbesondere an die umstrittene Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (Foto mit Maske), die für ihre Rechtsbrüche und ihr unverschämtes Verhalten, auch im Zusammenhang mit den sogenannten „Corona-Verfahren“, bekannt ist.
Ein weiterer Tiefpunkt ihrer Entgleisungen ereignete sich Anfang dieser Woche. Mitten in der laufenden Verhandlung sprach sie die Besucher im Zuschauerbereich mit den Worten an: „Sie wissen ja, wie das ist mit den drei Affen. Also Mund halten und so. Das haben Sie zu tun!“ Hierzu schnitt sie eine entsprechende Grimasse, die offenbar das Gesicht eines Affen nachbilden sollte, und presste sich die Hand vor den Mund. Danach folgte Ihre obligatorische Drohung mit Zwangsgeldern. Nicht nur bei den Prozessbeobachtern sorgte dieser erneute Ausfall für Empörung, auch die anwesenden Justizmitarbeiterinnen, die bereits einiges von ihrer Chefin gewohnt sein dürften, zeigten sich sichtlich irritiert. Die Öffentlichkeit eine Horde von Affen?
Es wäre eine Beleidigung jeglicher Kreatur, diese Person mit ihr zu vergleichen. Deshalb bleiben wir bei dem Begriff „Krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund“ und hoffen auf baldige Erlösung davon.
Es wäre eine Beleidigung jeglicher Kreatur, diese Person mit ihr zu vergleichen. Deshalb bleiben wir bei dem Begriff „Krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund“ und hoffen auf baldige Erlösung davon.